Die Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!» kam am 19. September 2022 mit der nötigen Zahl an Unterschriften zustande. Die Initiative verlangt ein Moratorium bei Steuerabzügen. Danach dürfte bis zum Beginn der Steuerperiode 2032 die im Steuergesetz vorgesehenen Abzüge für Berufsauslagen, die allgemeinen Abzüge sowie die Sozialabzüge nicht gesenkt werden.
Hintergrund
Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 die Volksinitiative «Jetz si mir draa» verworfen und stattdessen den Gegenvorschlag angenommen. Der Gegenvorschlag trat per 1. Januar 2023 in Kraft und sieht nicht nur eine tarifliche Entlastung bei den tiefen und mittleren Einkommen sowie eine Erhöhung des Kinder- und Kinderdrittbetreuungsabzugs vor, sondern auch eine Beschränkung des Pendlerabzuges.
Die Zwillingsinitiative 2 wurde vom gleichen Initiativkomitee lanciert wie die Volksinitiative «Jetz si mir draa». Auf die Beschränkung des Pendlerabzuges hat sie zwar keinen Einfluss mehr, aber das Initiativkomitee will auch künftige Steuererhöhungen durch eine Senkung der Abzüge verhindern.
Standortstrategie 2030
Gemäss dem in der Standortstrategie 2030 erklärten Ziel plant die Regierung auch künftig keine Steuererhöhung, sondern vielmehr eine Steuersenkung. Die Steuerbelastung soll aber für alle sinken, und nicht nur für einzelne privilegierte Gruppen. Das gelingt nur, wenn die Bemessungsgrundlage verbreitert und dafür die Steuertarife gesenkt werden. Mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jetz si mir draa» wurde ein wichtiger erster Schritt hierzu umgesetzt. Weitere Steuerentlastungsschritte erfolgten sukzessive und sind auch von der Entwicklung des Finanzhaushalts abhängig. Die Erreichung dieses Ziels würde aber durch die Annahme der Initiative massiv erschwert.
Rechtliche Bedenken
Der Handlungsspielraum des Kantons ist wegen der harmonisierten Steuergesetzgebung bei den Berufskosten und den allgemeinen Abzügen gering. Einzig über die kantonalen Sozialabzüge entscheidet der Kanton selber. Die Annahme der Initiative kann somit dazu führen, dass das kantonale Steuergesetz früher oder später dem Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes widerspricht. So steht beispielsweise die Revision des Abzuges für Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen kurz bevor. Bei diesem Abzug hat der Kanton keinen Spielraum. Die Initiative ist somit in rechtlicher Hinsicht heikel. Sie fördert aber auch eine künftige Disharmonisierung im Steuerverfahren, wenn der Bund tiefere Abzüge beschliesst und der Kanton hier nicht nachziehen kann. Das Steuerveranlagungsverfahren wird dadurch nur noch komplizierter. Auch sind Mehraufwände bei der Veranlagung und der Anpassung der Informatik zu erwarten.
Aus all diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Zwillingsinitiative 2 klar ab.
Weiteres Vorgehen
Die Zwillingsinitiative 2 kann in der März-Session 2023 vom Kantonsrat behandelt werden. Lehnt auch er sie ab, wird die Volksabstimmung voraussichtlich am 18. Juni 2023 stattfinden.