Das Gesundheitsamt wurde am 2. Februar 2023 von amtlicher Seite und vom neu gewählten Kantonsarzt Dr. Samuel Iff über Sachverhalte informiert, welche dieser im Bewerbungsprozess verschwiegen hat. Diese Sachverhalte beeinflussen die Ausübung der Tätigkeit als Kantonsarzt. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes kann nicht weiter über diese Sachverhalte informiert werden. Das Verschweigen dieser Tatsachen hat das Vertrauensverhältnis seitens Kanton massiv geschädigt. Der Kanton klärt die Situation ab und hat entsprechende personalrechtliche Massnahmen eingeleitet. Dem Betroffenen wird wie in solchen Fällen üblich das rechtliche Gehör gewährt. Der Regierungsrat wird zu gegebener Zeit über seinen Entscheid informieren.
Februar 2023
Personalrechtliche Massnahmen gegen neu gewählten Kantonsarzt
- 03.02.2023