Januar 2023

Ausserordentliche Teuerungsanpassung in der Sozialhilfe

  • 17.01.2023

Der Regierungsrat passt den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe der Teuerung an. Er folgt damit den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe.

Personen in der Sozialhilfe sind besonders von der aktuellen Teuerung betroffen. Preise für notwendige Waren wie Lebensmittel oder Kleider steigen stark an. Der Bundesrat reagierte auf die Preisentwicklung und hat die AHV/IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen für das Jahr 2023 der aktuellen Teuerung angepasst. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt den Kantonen deshalb, auch in der Sozialhilfe eine ausserordentliche Teuerungsanpassung auf den Grundbedarf für den Lebensunterhalt vorzunehmen. Nach Anhörung der Einwohnergemeinden hat der Regierungsrat beschlossen, dieser Empfehlung per 1. Januar 2023 nachzukommen. Damit setzt der Kanton die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) um.

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe richtet sich im Kanton Solothurn nach den Empfehlungen der SKOS. Er liegt für einen Einpersonenhaushalt künftig bei 1'031 Franken pro Monat. Dieser Grundbedarf entspricht den alltäglichen Verbrauchsaufwendungen der einkommensschwächsten zehn Prozent der Schweizer Haushalte. Zu diesem Grundbedarf gehören Nahrungsmittel, Bekleidung, persönliche Pflege oder auch Internet. Nicht dazugerechnet sind zum Beispiel Wohnkosten, Autos oder Ferien.

Die materielle Grundsicherung für Sozialhilfebeziehende ermöglicht eine bescheidene und menschenwürdige Lebensführung sowie soziale Teilhabe.