Die kantonsrätliche Finanzkommission (FIKO) ist bei einer Stimmenthaltung dafür, dass Eigentümerinnen und Eigentümer im tieferen bis mittleren Einkommensbereich bei der Unternutzung einer selbstbewohnten Liegenschaft steuerliche Abzüge geltend machen können. Damit sollen Härtefälle verhindert werden. Insbesondere ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können so in ihrem Eigenheim wohnen bleiben, auch wenn sie nicht mehr alle Räume nutzen. Diese Anpassung in der kantonalen Steuergesetzgebung verlangt ein kantonsrätlicher Auftrag der FDP.Die Liberalen-Fraktion.
Keine Erbschaftssteuern für Vereine mit ideellem Zweck
Einstimmig befürwortet die FIKO den Auftrag von Patrick Friker (Die Mitte), der Vereine mit ideellem Zweck von der Erbschaftssteuerpflicht befreien will. Von der Schenkungssteuer sind diese bereits befreit. Da Erbschafts- und Schenkungssteuern sehr ähnlich sind, ergibt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung keinen Sinn.
Ja zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
Die FIKO beantragt dem Kantonsrat grossmehrheitlich, die Mittel zur Durchführung des Darmkrebs-Früherkennungsprogramms in der Höhe von 4,825 Mio. Franken für zehn Jahre zu bewilligen. Damit sollen im Kanton Solothurn wohnhafte Frauen und Männer zwischen 50 und 69 Jahren einen einfachen Zugang zu qualitätskontrollierter und kostenloser Darmkrebsvorsorge erhalten. Die Mehrheit der FIKO hält solche Vorsorgeuntersuchungen für sinnvoll. Wenn damit auch nur vereinzelte schwere Krankheitsfälle verhindert werden können, ist die damit verbundene Kosteneinsparung bereits enorm.