Juli 2023

Astra-Bridge: Ausweichverkehr in die Dörfer verhindern

  • 11.07.2023

Die mobile Baustellenbrücke (Astra-Bridge) soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 im Kanton Solothurn wieder zum Einsatz kommen. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission des Kantonsrates unterstützt zwar die Pläne des Bundesamts für Strassen (Astra), stellt sich aber hinter die Bedingungen des Regierungsrates.

Hintergrund: Die sogenannte Astra-Bridge wurde im Frühling 2022 auf dem Solothurner Autobahnabschnitt Recherswil - Luterbach in Betrieb genommen. Während der Bauarbeiten an der Strasse wurde der Verkehr zweispurig darüber geführt. Dabei entstanden aber Probleme beim Verkehrsfluss: vor der Brücke kam es in den Hauptverkehrszeiten morgens und abends zu grossen Staus. Dies führte zu Ausweichverkehr auf das untergeordnete Strassennetz. Nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungen wurde die Astra-Bridge vorzeitig demontiert.

Verbesserungen an der Astra-Bridge
In der Zwischenzeit hat das Bundesamt für Strassen (Astra) Verbesserungen an der mobilen Baustellenbrücke vorgenommen. Bei Fahrtests konnten alle Fahrzeugtypen ohne Einschränkungen mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h über die Astra-Bridge fahren. Die optimierte Baustellenbrücke soll voraussichtlich im Frühjahr 2024 auf dem Solothurner Autobahnabschnitt Recherswil – Luterbach erneut eingesetzt werden.

Kritik der SVP-Fraktion

In einem Auftrag an den Solothurner Regierungsrat forderte die SVP-Fraktion, dass die Astra-Bridge nicht mehr eingesetzt wird. Zuvor müsse der Ausbau der Autobahn A1 zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren abgeschlossen sein. Gemäss Astra ist der Ausbau voraussichtlich 2033 abgeschlossen. Der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission geht diese Forderung zu weit.

Ausweichverkehr verhindern

Die UMBAWIKO unterstützt einen Antrag des Regierungsrats. Demnach soll der Auftrag der SVP-Fraktion erheblich erklärt und mit folgendem Wortlaut ergänzt werden: «Der Regierungsrat fordert vom ASTRA, dass die in Aussicht gestellte Überwachung des Verkehrs auf dem untergeordneten Kantonsstrassennetz und die dazugehörige Ausfahrtsdosierung konsequent umgesetzt wird, damit allfällige Verkehrsverlagerungen infolge des Einsatzes der Astra-Bridge sofort erkannt werden und diese im Falle solcher Verkehrsverlagerungen unverzüglich wieder abgebaut wird.

Das Amt für Verkehr und Tiefbau wird beauftragt sicherzustellen, dass die kantonalen und kommunalen Strassenbaustellen im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Astra, dem Kanton und den Gemeinden zeitlich auf die Bauarbeiten respektive die verkehrlichen Auswirkungen des 6-Streifen-Ausbaus abgestimmt werden. Auf nicht dringende kantonale Strassenbauarbeiten ist zu verzichten».