Juli 2023

Die Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung erweitern

  • 04.07.2023

Der Bund will es unter gewissen Voraussetzungen ermöglichen, dass Jugendliche ab 15 Jahren gefährliche Arbeiten ausführen dürfen. Diese Möglichkeit soll in Programmen zur Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung gelten. Der Regierungsrat befürwortet die Verordnungsanpassung des Bundes.

Hintergrund: In der Schweiz dürfen Arbeitgeber, die unter 18-jährige Jugendliche beschäftigen und nicht in einer Grundausbildung sind, bestimmte Arbeiten nicht ausführen lassen. Der Grund: Körper und Gehirn von Jugendlichen erfahren grundlegende Veränderungen, weshalb sie auf psychische, physische und chemische Einflüsse besonders empfindlich sind. Jugendliche Arbeitnehmende bedürfen deshalb in der Arbeitswelt eines besonderen Schutzes.

Bei der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung sehen die Verbundspartner der Berufsbildung einen Handlungsbedarf. Mit einer angemessenen Lockerung des Verbots für gefährliche Arbeiten für Jugendliche, sollen die Angebote für die berufliche Grundbildung besser der realen Arbeitswelt entsprechen.

Der Bund möchte jetzt die geltende Verordnung anpassen. Damit soll es Jugendlichen ab 15 Jahren ermöglicht werden, in Brückenangeboten, d. h. ausserhalb der beruflichen Grundbildung unter bestimmten Voraussetzungen gefährliche Arbeiten auszuführen.

Als gefährlich gelten alle Arbeiten, die ihrer Natur nach oder aufgrund der Umstände, unter denen sie verrichtet werden, die Gesundheit, die Ausbildung und die Sicherheit der Jugendlichen sowie deren physische und psychische Entwicklung beeinträchtigen können.

Der Regierungsrat heisst die Lockerung der Verordnung gut, weil so die Vorbereitung der beruflichen Grundbildung besser der realen Arbeitswelt entspricht. Gleichzeitig erkennt er an, dass gewisse Rahmenbedingungen zum Schutze der Jugendlichen vorliegen müssen. Dazu gehören insbesondere die Aufsicht der eidgenössischen und kantonalen Behörden, eine Berufsbildungsbewilligung sowie Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Die vorgesehenen restriktiven kumulativen Voraussetzungen stellen sicher, dass der Gesundheit, der Ausbildung und dem Schutz der Jugendlichen Rechnung getragen wird.