Juli 2023

Was im Aquarium oder Gartenteich lebt, gehört nicht in Gewässer

  • 07.07.2023

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die Natur aussetzt, kann grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur anrichten und macht sich strafbar. Eine Informationskampagne soll auf die Problematik aufmerksam machen.

Hintergrund: Immer wieder kommt es vor, dass Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen in Bächen, Flüssen oder Weihern ausgesetzt werden. Die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern jedoch nicht überleben und leidet unnötig. Jener kleine Teil, der sich zu etablieren vermag, kann als invasive Art grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische oder Rotwangen-Schmuckschildkröten zum Beispiel bedrohen seltene einheimische Amphibien- und Insektenarten. Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur auszusetzen.

Die Kantone Solothurn, Aargau und Zürich machen gemeinsam in einer Informationskampagne auf die Problematik aufmerksam und geben Empfehlungen zum richtigen Verhalten ab. Generell gelten folgende Regeln:

Vor der Anschaffung

  • Die Anschaffung eines Gartenteichs oder Aquariums sollte man gut abwägen.
  • Es ist wichtig sicherzustellen, dass keine nicht einheimischen Lebewesen entkommen können.
  • Es sollten keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause gebracht werden.

Bei der Aufgabe

  • Wichtig ist, ein neues Zuhause für die Tiere zu suchen oder eine Auffangstation zu kontaktieren.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, die Tiere fachgerecht töten zu lassen. Wasserpflanzen sollten dabei im Kehricht entsorgt werden.