Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll künftig mobile Datenträger von Asylsuchenden auswerten können, wenn die Identität, die Nationalität und der Reiseweg nicht auf andere Weise festgestellt werden können. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat hält an seinen Bedenken fest, die er bereits im Rahmen der Änderung des Asylgesetzes im Mai 2020 eingebracht hat. Auch mit den vorliegenden Ausführungsbestimmungen können Prüfungen von Asylgesuchen wegen fehlenden oder falschen Angaben unnötig verzögert oder erschwert werden. Damit dürfte das Ziel, einen effizienten Vollzug von Wegweisungen zu ermöglichen, nicht erreicht werden. Der Bundesrat sieht die Möglichkeit der Auswertung von elektronischen Datenträgern lediglich vor, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist. Der Regierungsrat bezweifelt daher, dass die neuen Bestimmungen eine Verbesserung herbeiführen und die Kosten für den Vollzug mittel- und langfristig gesenkt werden können. Entsprechend bleibt die Problematik bestehen: Der Vollzug der Wegweisung bei unkooperativen Personen wird weiterhin nur mit grossem und kostenintensivem Aufwand realisiert werden können.