Hintergrund: Elektroautomobile sind seit 1997 von der Automobilsteuer bei der Einfuhr befreit. Ziel dieser Massnahme war es, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen. Die Situation hat sich inzwischen verändert: Der Anteil der Elektroautomobile an der Gesamtsumme der importierten Fahrzeuge macht aktuell knapp 20 Prozent aus. Die Anzahl der importierten Elektrofahrzeuge hat sich seit 2018 von jährlich 8'000 auf 45'000 gesteigert. Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang der Steuereinnahmen bei der Automobilsteuer. Für das laufende Jahr wird ein Steuerausfall von 100 bis 150 Millionen Franken erwartet.
Diese Steuereinnahmen sind zweckgebunden und werden für den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) verwendet. Der Kanton Solothurn und zahlreiche Gemeinden im Kanton bearbeiten Bauvorhaben, die vom NAF finanziell unterstützt werden. Es ist dem Regierungsrat deshalb ein grosses Anliegen, dass der NAF auf finanziell gesunden Füssen steht und weiterhin genügend alimentiert wird.
Die Besteuerung der Elektrofahrzeuge in den einzelnen Kantonen (Motorfahrzeugsteuer, Strassenverkehrssteuer) ist nicht Teil der Vorlage. Es handelt sich nur um die bundesrechtliche Automobilsteuer bei der Einfuhr.
Die Situation auf kantonaler Ebene
Im Kanton Solothurn wird aktuell die Steuergesetzgebung für Motorfahrzeuge und Schiffe totalrevidiert. Die Besteuerung der Elektrofahrzeuge ist Teil der Revision. Bisher waren diese steuerbefreit mit dem Ziel, die Elektromobilität attraktiver zu machen. Mittlerweile ist die Elektromobilität weitverbreitet und der Trend zeigt steil nach oben. Ein Anreiz in der Form einer Steuerbefreiung ist auch auf kantonaler Ebene nicht mehr nötig. Ein kantonsrätlicher Auftrag verlangt darum, dass Elektrofahrzeuge auch besteuert werden.