Der Bund hat eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes und von vier Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt (Ordnungsbussenverordnung, Verkehrsregelverordnung, Strassenverkehrskontrollverordnung und Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge). Der Regierungsrat ist mit den Vorschlägen des Bundesamtes für Strassen zur Umsetzung der Motion «übermässigen Motorenlärm vermeiden» teilweise einverstanden.
Der Schutz der Bevölkerung vor Lärm soll ernst genommen werden. Wer übermässigen und unnötigen Lärm im Strassenverkehr erzeugt, soll dafür gebüsst werden. Ebenso begrüsst der Regierungsrat Regelungen, welche Änderungen am Fahrzeug verbieten, die den Lärm verstärken. So soll zum Beispiel das Führen eines Motorfahrzeugs ohne Schalldämpfereinsatz bestraft werden. Auch «Knallen» mit der Auspuffanlage soll neu geahndet werden. Der Bund sieht zudem vor, mit finanziellen Mitteln verstärkte Verkehrslärmkontrollen durch die Polizei zu unterstützen. Auch diese Massnahme wird begrüsst.
Hingegen als nicht zielführend beurteilt der Regierungsrat den Vorschlag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA), Lärmsünder mit Administrativmassnahmen zu belegen, welche zum Führerausweisentzug führen können.