März 2023

Ein einheitliches Abrechnungssystem für alle Arbeitslosenkassen

  • 14.03.2023

Der Bundesrat schlägt mit einer Gesetzesänderung vor, dass das System der Pauschalentschädigung bei Arbeitslosenkassen abgeschafft werden und die Entschädigung nur noch über die Abrechnung der effektiven Verwaltungskosten erfolgen soll. Der Regierungsrat unterstützt ihn dabei in seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Mit einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes setzt der Bundesrat die Motion von Ständerat Damian Müller ein. Diese verlangt mit vier Aufträgen Transparenz bei den Arbeitslosenkassen. Dabei sollen die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen jährlich publiziert werden. Das bestehende System der Pauschalentschädigungen bei allen Arbeitslosenkassen soll durch eine Abrechnung der effektiven Verwaltungskosten mit einem Bonus-Malus-System ersetzt werden. Die öffentliche Arbeitslosenkasse Solothurn hat bisher schon immer nach den effektiven Verwaltungskosten abgerechnet.

Zum geforderten Verbot, den Tätigkeitsbereich der Arbeitslosenkassen auf ein bestimmtes Gebiet, einen bestimmten Personen- oder Berufskreis zu beschränken, werden zwei Varianten vorgeschlagen. Der Regierungsrat unterstützt den Bundesrat in der Absicht, diesbezüglich keine Änderung vorzunehmen und den heutigen Zustand zu belassen. Für die öffentlichen Arbeitslosenkassen ergibt eine Beschränkung auf das eigene Kantonsgebiet Sinn, und die privaten Arbeitslosenkassen kennen bereits heute grösstenteils keine Beschränkung des Tätigkeitsgebietes mehr.

Der Regierungsrat unterstützt auch die weiteren vorgeschlagenen Gesetzesänderungen wie beispielsweise die Optimierung des Zugangs junger Erwachsener zu Berufspraktika. Damit werden die Arbeitsmarktchancen dieser Personen erhöht. Im Weiteren sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Zugriffsberechtigungen und Datenbekanntgaben aus den Informatiksystemen an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen.