Hintergrund: Das Staatsarchiv und die Zentralbibliothek brauchen mehr Platz. Der Kanton prüft deshalb unter anderem das Areal des ehemaligen Kapuzinerklosters als möglichen neuen Standort. Zu den dafür notwendigen Abklärungen gehören auch Aussagen zur Bodenqualität. Das Hochbauamt hat daher die ganze Umgebungsfläche gemäss der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) durchführen lassen. Das Resultat: Die Schadstoffbelastungen der Böden im Kapuzinerkloster sind sehr hoch, und es besteht Handlungsbedarf.
Die Belastungen der Gartenböden des Klosters überschreiten teilweise die Quecksilber-Konzentrationsgrenzwerte für «Haus- und Familiengärten». Da Quecksilber leicht durch viele Nahrungs- und Futterpflanzen aufgenommen wird, ist der Gemüseanbau nicht mehr unbedenklich möglich. Nebst Schwermetallen wurden auch Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) identifiziert. Diese entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen, können aber auch durch Ablagerungen, z.B. von Teerprodukten in die Böden gelangen. Auch die vorgefundenen Gehalte an PAK sind nicht unproblematisch. Die Schadstoffsituation insgesamt bedeutet, dass im heutigen Zustand der Gartenbau und der regelmässige Aufenthalt – gerade von Kindern – nicht mehr möglich sind.
Das Grundstück des Klosters wurde über vier Jahrhunderte vom Kapuzinerorden als Kloster (Gründung im späten 16. Jahrhundert) genutzt. Auf den Grünflächen um die Wohn- und Sakralbauten betrieb die Ordensgemeinschaft zur eigenen Versorgung diverse Gartenlagen. Grosse Flächen wurden zum Anbau von Nahrungsmitteln genutzt. Insbesondere im zentralen und südlichen Teil des Klosterareals sind die Pflanzbeete bis heute erhalten.
Aus anderen vergleichbaren Nutzungen ist bekannt, dass in alten, intensiv genutzten Gärten problematische Bodenbelastungen vorliegen können. Grund dafür ist die Tatsache, dass während dieser langen Nutzungsdauer grosse Mengen an Asche aus der Holzverbrennung (Heizen, Kochen) in den Boden eingebracht wurden. Oft wurden Abfälle mitverbrannt. In der jüngeren Geschichte wurden verbreitet auch intensiv Düngemittel und Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Aufgrund der vorliegenden Resultate hat der Kanton als Grundeigentümer entschieden, die Bewirtschaftung des Nutzgartens ab sofort zu verbieten. Er nimmt damit seine Sorgfaltspflicht wahr und setzt die rechtlichen Vorgaben des Bundes unverzüglich um. Stand heute sind keine Krankheitsfälle bekannt, die auf diese Bodenbelastungen zurückgeführt werden müssten. Selbstverständlich können alle anderen Aktivitäten, ausser der Garten- und Gemüsebau, wie bisher im Klostergarten weiterhin stattfinden. Die problematischen Bereiche sollen unter Einbezug des Amts für Umwelt sowie der Kantonalen Denkmalpflege zeitnah umgestaltet werden.