März 2023

Regierung begrüsst Verordnungsänderungen im Umweltbereich

  • 14.03.2023

Das Vernehmlassungspaket «Verordnungsrevisionen Umwelt Herbst 2023» des Bundes bezweckt vier Verord-nungsänderungen: eine Vereinheitlichung der Lärm-Vorsorgemassnahmen bei Wärmepumpenheizungen, die Einführung einer Pflicht zur Abgabe von Daten zum Betrieb von Mobilfunkanten-nen, eine verbesserte Eindämmung von invasiven gebietsfremden Ar-ten sowie eine vereinfachte Umsetzung der CO2-Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und der CO2-Emissionsvorschriften für Neuwa-gen. Der Regierungsrat ist mit diesen Vorlagen weitgehend einver-standen.

Der Einsatz von Wärmepumpen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mit einer Revision der Lärmschutz-Verordnung will der Bund den Umgang mit vorsorglichen Lärmschutzmassnahmen beim Einbau von Wärmepumpen verein-heitlichen und vereinfachen. Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebung, er-achtet die vorgeschlagenen Änderungen jedoch nur teilweise als vollzugstaug-lich.

Mit einer Datenbank für Mobilfunkanlagen unterstützt der Bund die Kantone bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunk-antennen. Die Regierung begrüsst die geplante Verpflichtung der Betreiber von Mobilfunkanlagen zur Datenabgabe.


Die Regierung lehnt eine Änderung der CO2-Verordnung ab, welche eine neue Prüfpflicht für Fahrzeuge nach sich ziehen würde. Diese Prüfpflicht hat keinen Einfluss auf die CO2 Emissionen, würde aber die Kapazitäten der Strassenver-kehrsämter erheblich belasten.

Die Regierung unterstützt hingegen die Einführung eines Verbots zur Inverkehr-bringung von invasiven, gebietsfremden Arten. Ein solches ist nötig, um die Ver-breitung dieser Arten zu reduzieren.