Die Umweltgesetzgebung beauftragt die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese regelmässig nachzuführen. In den Planungen werden beispielsweise die Einzugsgebiete der Entsorgungsanlagen, Entsorgungskapazitäten sowie Massnahmen zur Verminderung von Abfällen geprüft und definiert.
Mit der nun vorliegenden Nachführung der Abfallplanung von 2016 hält der Regierungsrat an den bisherigen Strukturen und Zuständigkeiten fest. Gleichzeitig gleist er aber zehn Massnahmen auf, mit denen die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gefördert werden kann. Das übergeordnete Ziel lautet: Raus aus der Wegwerfgesellschaft. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Abfallvermeidung nur gelingen kann, wenn sich alle Akteure in eigener Verantwortung daran beteiligen. Damit stehen sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Industrie, Handel und Gewerbe in der Pflicht.
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Aktuelle Zahlen zur Abfallwirtschaft: Umweltdaten/Abfall