Die Terrorismusbekämpfung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Stimmbevölkerung hat am 13. Juni 2021 dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zugestimmt. Es enthält verschiedene polizeiliche Präventionsmassnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten. Auf Antrag des betroffenen Kantons ordnet das Bundesamt für Polizei (fedpol) die im Einzelfall geeignete Massnahme an. Für deren Vollzug und Kontrolle ist der Kanton zuständig.
Zustimmung im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung
Der Regierungsrat weist diese Aufgaben grundsätzlich der Polizei Kanton Solothurn zu. Sie wird künftig vom fedpol angeordnete Massnahmen gegenüber terroristischen Gefährderinnen oder Gefährdern (z. B. Meldepflicht oder Kontaktverbot) vollziehen und kontrollieren. Einzig der Vollzug einer von fedpol angeordneten elektronischen Überwachung wird dem Amt für Justizvollzug zugewiesen. Die Kosten einer elektronischen Überwachung werden entsprechend dem Verursacherprinzip terroristischen Gefährderinnen beziehungsweise Gefährdern in Rechnung gestellt.
Der Vorlage wurde im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung grossmehrheitlich zugestimmt. Die Botschaft und der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und des Gebührentarifs geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.