Mai 2023

Erwachsenenschutz: Mehr Selbstbestimmung und Solidarität

  • 23.05.2023

Der Bundesrat möchte Vorschriften des Erwachsenenschutzrechts anpassen und damit die Selbstbestimmung und Solidarität in der Familie stärken. Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Zivilgesetzbuches.

Hintergrund: Grundsätzlich sind Erwachsene für sich selbst verantwortlich. Es gibt aber Erwachsene, die diese Verantwortung nicht zu hundert Prozent wahrnehmen können. Hier greift die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zum Schutz der betroffenen Erwachsenen ein. Es ist ihre Aufgabe, in solchen Fällen die notwendigen Massnahmen anzuordnen.

Seit 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht neu geregelt, und hat sich grundsätzlich bewährt. Schon damals standen zentrale Anliegen im Fokus: Die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Stärkung der Solidarität in der Familie und die Subsidiarität behördlicher Massnahmen. Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund, dass diese Grundsätze mit der vorliegenden Revision weiter gestärkt werden sollen. Dies erhöht die Akzeptanz und das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber behördlichen Handlungen und Massnahmen im Bereich des Erwachsenenschutzes.

Einbezug nahestehender Personen

Besonders hervorzuheben ist die geplante Verbesserung des Einbezugs nahestehender Personen in die Verfahren und Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Der Regierungsrat befürwortet, dass künftig geprüft werden soll, ob nahestehende Personen oder andere private Personen als Beistandspersonen eingesetzt werden können.

Auch die vorgesehene Erweiterung der gesetzlichen Vertretungsrechte sowie die Schaffung einer Hinterlegungsstelle für Vorsorgeaufträge unterstützt der Regierungsrat. Diese Änderungsvorschläge widerspiegeln die gesellschaftliche Realität und berücksichtigen das berechtigte Anliegen von betroffenen Personen in angemessener Weise.

Überdies erachtet der Regierungsrat die geplante Neuregelung der Melderechte und -pflichten  als sinnvoll. Die Regelung trägt massgeblich zur Prävention und Bekämpfung der Gewalt und Vernachlässigung im Alter bei.