Mai 2023

UMBAWIKO stimmt Kredit für Hochwasserschutzprojekt an der Dünnern zu

  • 15.05.2023

Die Planungsarbeiten am Hochwasserschutz-projekt «Lebensraum Dünnern» sollen weitergehen. Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) stimmte einem Verpflichtungskredit von 4,5 Millionen Franken zu. Im Weiteren befasste sich die Kommission mit zwei parlamentarischen Aufträgen, welche Massnahmen zur Vereinfachung und Entlastung der Raumplanung fordern.

Hintergrund: Die Dünnern im Solothurner Gäu soll hochwassersicher gemacht und aufgewertet werden. Davon betroffen ist ein 19 Kilometer langer Abschnitt, von der Gemeindegrenze Balsthal/Oensingen bis zur Einmündung in die Aare in Olten. Am Planungsprozess sind 13 Gemeinden beteiligt.

Der Kantonsrat hat sich in der März-Session 2023 bei den Renaturierungsmassnahmen für eine «abgespeckte» Variante entschieden. Die Stärken der gewählten Variante «Ausbauen und Aufwerten» sind der widerstandfähige Hochwasserschutz, der grössere Gestaltungsspielraum für Naturräume, die klaren Voraussetzungen für die Landwirtschaft sowie die Möglichkeiten für attraktive Lebensräume. Die Herausforderungen beim Hochwasserschutz in Olten sind erkannt: Mit dem Stadtrat werden nach Lösungen gesucht, um die Bedürfnisse der Stadtplanung zu berücksichtigen.

Für die Finanzierung der Projektplanung «Lebensraum Dünnern Oensingen bis Olten – Hochwasserschutz und Aufwertung» ist ein Verpflichtungskredit notwendig. Die UMBAWIKO folgte dem Antrag des Regierungsrates und stimmte einstimmig dem Kredit von 4,5 Millionen Franken zu. Inbegriffen sind 2,165 Millionen Franken für bereits erfolgte Planungsleistungen.

Die Projektierung soll im Jahr 2024 in Angriff genommen werden. Mit einem auflagereifen Projekt ist 2026/2027 zu rechnen. Ein Baustart ist frühestens im Jahr 2028 realistisch.

Massnahmen für die Raumplanung gefordert

Ein Auftrag von Martin Rufer (FDP.Die Liberalen, Lüsslingen) fordert den Regierungsrat auf, ein Entlastungs- und Vereinfachungsprogramm für die Raumplanung vorzulegen. Die Kommission stimmte dem Auftrag zu, jedoch mit einem abgeänderten Wortlaut. Der nun überwiesene Auftrag lautet: «Der Regierungsrat wird beauftragt, bis Mitte 2024 die Verfahren für kommunale Nutzungsplanverfahren sowie für das Bauen ausserhalb der Bauzone zu überprüfen und im bestehenden rechtlichen Rahmen zu optimieren und zu vereinfachen. Dies betrifft namentlich Verfahren und Abläufe im Amt für Raumplanung, den Umgang mit Planern und Bauherren, die Schnittstellen zwischen den kommunalen Planungs- und Baubehörden, dem Amt für Raumplanung und den kantonalen Fachstellen. Die kantonale Raumplanungskommission ist laufend einzubinden und dem Kantonsrat ist Bericht zu erstatten».

Ein weiterer Auftrag von André Wyss (EVP, Rohr) fordert den Regierungsrat auf, bei den Ortsplanungsrevisionen den finanziellen und zeitlichen Aufwand für die Gemeinden spürbar zu reduzieren. Hier folgte die Kommission dem Antrag des Regierungsrates, welcher Handlungsbedarf sieht, mit einem geänderten Wortlaut: «Der Regierungsrat stellt sicher, dass die Gemeinden im bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmen bei ihren Ortsplanungsrevisionen unterstützt werden. Er bereitet zudem eine Anpassung des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vor, um das räumliche Leitbild zu einem behördenverbindlichen Planungsinstrument weiterzuentwickeln und damit die nachfolgende Nutzungsplanung von Grundsatzfragen zu entlasten».