Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) hat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der Kantonalen Bauverordnung (KBV) in zwei Lesungen beraten und diese mit Änderungen beschlossen. Auf Zustimmung stiess, dass künftig Gemeinden bei Neubauten, bei welchen mehr als zehn Abstellplätze für Personenwagen erstellt werden müssen, die Anzahl aussenliegender Abstellplätze begrenzen und das Verhältnis von aussenliegenden zu innenliegenden Abstellplätzen vorschreiben können. Ebenso soll bei verkehrsintensiven Anlagen mindestens 40% der Abstellplätze für Personenwagen innenliegend angeordnet werden müssen.
Die UMBAWIKO verlangte aber auch Änderungen zur Gesetzesvorlage. So sollen vollständig im Gebäudeinnern aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen der lokalen Baubehörde mit einem Meldeverfahren mindestens 30 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Der Meldung müssen die üblichen Baugesuchunterlagen, insbesondere ein Lärmschutznachweis beigelegt werden. Es wurde einem Antrag aus der Kommission zugestimmt, dass das Anlegen von Stein- und Schottergärten, die nicht als anrechenbare Grünfläche gelten, untersagt werden. Ausserdem soll das Anpflanzen von bestimmten gebietsfremden Pflanzen untersagt werden.
Das Parlament wird voraussichtlich in der Dezember-Session über die Vorlage befinden.
Im Weiteren befasste sich die Kommission mit verschiedenen neuen Globalbudgetvorlagen aus dem Bau- und Volkswirtschaftsdepartement. Aufgrund des prognostizierten Aufwands des regierungsrätlichen Voranschlags 2024 nahm die Kommission Kürzungen beim neuen Globalbudget Energie- und Klima und beim neuen Globalbudget Strassen vor.