Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) möchte, dass der Kanton Solothurn nächstes Jahr mehr Geld für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stellt. Dafür sollen gemäss Regierungsrat rund 85 Millionen Franken eingesetzt werden. Die SOGEKO unterstützt nun aber einen überparteilichen Antrag, der rund 5,3 Millionen Franken mehr fordert, um Menschen mit geringem oder ungenügendem Einkommen finanziell zu entlasten. Diese Bevölkerungsgruppe ist durch die Erhöhung der Krankenkassenprämien besonders belastet. Folgt der Kantonsrat dem überparteilichen Antrag, setzt der Kanton nächstes Jahr gesamthaft 196 Millionen Franken für die Verbilligung ein. An diesen Gesamtbetrag steuert der Bund rund 105,9 Millionen bei.
Für das laufende Jahr prognostiziert die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) per Ende September, dass rund 6 Millionen Franken weniger entrichtet werden, als budgetiert. Der Kanton und die AKSO planen deshalb eine moderate unterjährige Anpassung der Parameter und eine zusätzliche Auszahlung im November 2023, um die Bevölkerung vollständig um die gesprochene Summe zu entlasten.
Restkostenfinanzierung der Sterbehospize im Kanton Solothurn
Ein fraktionsübergreifender Auftrag verlangt, die Leistungen der Sterbehospize im Kanton Solothurn als gesundheitspflegerische Leistungen zu anerkennen und die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung der Restkosten zu schaffen. Mit der Regelung auf Erhalt einer höheren Pflegetaxte für den Pflegebereich, analog der Alters- und Pflegeheime, können diese Taxen per 2024 den effektiven Kosten angepasst werden. Entsprechend stimmt die SOGEKO einem geänderten Wortlaut zu. Demnach soll eine neue Finanzierung für bestehende und allfällige weitere Hospize im Kanton Solothurn im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der geplanten Bundeslösung implementiert werden.
Im Zusammenhang mit zwei dringlichen Aufträgen zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn AKSO liess sich die SOGEKO durch den neuen Verwaltungsratspräsidenten über den aktuellen Stand der Geschäftslage informieren. Weiter haben die Kommissionsangehörigen den Semesterbericht 2023 zur Kenntnis genommen und sich mit dem Voranschlag 2024 auseinandergesetzt.