Oktober 2023

Gebäudeversicherung: Mehrheit unterstützt Gesetzesrevision

  • 31.10.2023

Das geltende Gebäudeversicherungsgesetz von 1972 hat sich grundsätzlich bewährt. Seit Inkrafttreten haben sich aber diverse Entwicklungen ergeben, denen das Gesetz nicht mehr genügend Rechnung trägt. Der Regierungsrat hat Ende Januar 2023 die Pläne für eine Totalrevision in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf für eine Totalrevision wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich unterstützt.

Hintergrund: Bereiche wie die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Elementarschadenhilfe und das Feuerwehrwesen werden seit bald 50 Jahren durch ein kantonales Gesetz geregelt. Dieses «Gebäudeversicherungsgesetz» ist aber in die Jahre gekommen und soll darum umfassend den neuen Entwicklungen angepasst werden. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden steht hinter der Revision und erachtet diese explizit als gerechtfertigt.

Im Zentrum der Totalrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes steht der Erlass eines zeitgemässen Gesetzes. Dieses soll die wesentlichen Entwicklungen (Gesellschaft, Klimawandel, Technik, Versicherungsmathematik, organisatorische Belange und rechtliche Vorgaben) berücksichtigen und die geltenden Regelungen soweit nötig aktualisieren.

Die Neuerungen im Überblick

  • Anpassung der Kantonsverfassung, um die im Gebäudeversicherungsgesetz von 1972 verankerten Kompetenz der SGV zum Erlass des Prämientarifs sowie weiterer rechtsetzender Reglemente in einem engen, technischen, vom Gesetz genannten Bereich auch in Zukunft zu ermöglichen;
  • Anpassung auf organisatorischer Ebene unter Berücksichtigung der Richtlinien des Kantons Solothurn zur Public Corporate Governance (PCG) sowie Erweiterung der Kompetenzen der SGV im Personalwesen;
  • Abschaffung der Schätzungskommissionen der Amteien zugunsten eines zeitgemässen, und unbürokratischen Schätzungsverfahrens, das die regionale Verankerung der Schätzerinnen und Schätzer und den Milizgedanken weiterhin gewährleistet;
  • Festlegung der Deckungsreserven aufgrund von versicherungsmathematischen Berechnungen anhand des Risikoumfelds der SGV;
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Beteiligung der SGV an Zusammenschlüssen mit anderen öffentlich-rechtlichen Aufgabenträgern in Gesellschaftsform zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben;
  • Ersatz der Monopolabgabe auf dem Prämienertrag der SGV durch eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende, angemessene Überschussabgabe;
  • Stärkung der Elementarschadenprävention mit Blick auf die Zunahme von Extremwetterereignissen und Grossschäden zufolge des Klimawandels, insbesondere Erweiterung der Beitrags- und Beratungsdienstleistungen sowie Präzisierung der Schadenverhütungspflicht der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer;
  • Angleichung der Beitragsgewährung aus dem Elementarschadenfonds an die Richtlinien des «Schweizerischen Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden» (fondssuisse);

Das vorliegende, überarbeitete Gesetz generiert mittelfristig Zusatzkosten von rund 846'000 Franken. Diese Kosten helfen grossmehrheitlich mit, potentielle Gebäude- und Personenschäden und damit die Prämien der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) auch weiterhin unverändert auf tiefem Niveau zu halten. Die Totalrevision des Gesetzes lässt sich für die Versicherten kostenneutral umsetzen.