September 2023

Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV

  • 26.09.2023

Der Regierungsrat begrüsst die Anerkennung des betreuten Wohnens in den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (EL zur AHV). Damit sollen Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden.

Die Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) sieht verschiedene Betreuungsleistungen vor, die das selbständige Wohnen zu Hause oder in einer institutionalisierten betreuten Wohnform fördern. Die Vorlage soll die Berücksichtigung von betreutem Wohnen durch die EL zur AHV ermöglichen, sodass Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden können.

Der Regierungsrat befürwortet die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen und erachtet diese als wichtigen Ansatz, um altersgerechte Lebensformen und -räume zu fördern und zu unterstützen. Durch die Anerkennung des betreuten Wohnens im Rahmen der EL können die Bedürfnisse der Bezügerinnen und Bezüger im Rentenalter nach sozialer Unterstützung und nach Betreuung, unabhängig von der Wohnform, besser berücksichtigt werden.

Als kritisch erachtet er jedoch, dass die vorgeschlagenen Anpassungen des ELG im Bereich Wohnen eine Ungleichbehandlung zwischen Menschen verschiedenen Alters mit ähnlichem Unterstützungsbedarf schaffen und regt an, die Revision gleichermassen auch auf die EL zur Invalidenversicherung (IV) anzuwenden. Weiter sieht er Überprüfungsbedarf am vorgeschlagenen Finanzierungsmodell.