September 2023

Fachkräfte: Abkommen mit dem Vereinigten Königreich fortsetzen

  • 12.09.2023

Die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz soll weiterhin gewährleistet sein. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Abschluss eines entsprechendes Abkommens.

Hintergrund: Der Bundesrat hat über das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) sowie – nach dem Brexit – des Abkommens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger (CRA) haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich bereits seit vielen Jahren gegenseitig ihre Berufsqualifikationen anerkannt. Der Abschluss des neuen Abkommens dient insofern dazu, die bisherige Anerkennungspraxis fortzuführen und Kontinuität zu gewährleisten.

Der Regierungsrat begrüsst das Abkommen grundsätzlich. So sei es beispielsweise im Gesundheitswesen mit Blick auf den Fachkräftemangel wertvoll, wenn die Anerkennung von im Vereinigten Königreich erworbenen gleichwertigen Berufsqualifikationen analog zum Verfahren gemäss FZA möglich bleibe.

Neu soll der Bundesrat mit dem Vereinigten Königreich auch branchenspezifische Vereinbarungen treffen können, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu vereinfachen. Der Regierungsrat kann dem zustimmen, sofern der Bundesrat bei den kantonal reglementierten Berufen die Kantone in diese aussenpolitischen Entscheide jeweils einbezieht.

Was die gegenseitige Anerkennung von Anwaltsqualifikationen anbelangt, begrüsst der Regierungsrat die Ausführungen des Bundesrates. Demnach sollte die Bearbeitung entsprechender Gesuche nicht aufwändiger werden. Der Regierungsrat geht davon aus, dass die kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörden in Bezug auf Anwältinnen und Anwälte mit britischem Patent weiterhin die bewährten Regelungen des Anwaltsgesetzes des Bundes anwenden können. Sollte dem nicht so sein, hätte der Bund den kantonalen Aufsichtsbehörden aufzuzeigen, wie die Vorgaben des Abkommens einheitlich umzusetzen wären.