September 2023

Stossrichtungen des neuen Motorfahrzeugsteuergesetzes definiert

  • 04.09.2023

Die Hubraumbesteuerung wird aufgegeben. Neu sollen Personenwagen nach Gesamtgewicht und Leistung besteuert werden. Bei den Sachentransporten erweist sich die Nutzlastbesteuerung immer noch als richtig.

Hintergrund: Die Totalrevision der Motorfahrzeugsteuergesetzgebung wurde von zwei Aufträgen aus dem Kantonsparlament ausgelöst: Die Steuern sollen einerseits nach ökologischen Grundlagen festgesetzt werden und andererseits sollen nun auch für Elektrofahrzeuge Steuern anfallen. Neu würden Personenwagen nach Gesamtgewicht und Leistung, Elektrofahrzeuge nach dem Gesamtgewicht besteuert, wie es die Motorfahrzeugkontrolle im Sinne der beiden Vorstösse vorschlägt.

Weiter wurden für die Gesetzesrevision folgende Stossrichtungen festgelegt: Auch für Schiffe mit einem elektrischen Motor wird ein Rabatt auf die Steuer gewährt. Weiter wird das Schiffssteuergesetz in das Motorfahrzeugsteuergesetz integriert und überarbeitet. Ausserdem sollen Kontrollschilder einfacher auf einen neuen Halter übertragen werden können. Die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung sollen aufgehoben werden: Somit können Kontrollschilder (mit Ausnahme bestimmter Zahlen) auf eine andere Person übertragen werden. Indem die Struktur der Motorfahrzeugsteuergesetzgebung bereinigt wird, werden die neuen Gesetzestexte kundenfreundlicher und leichter auffindbar. Die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle werden im Zuge der Totalrevision in den allgemeinen Gebührentarif des Kantons überführt. Auch dies dient der Kundenfreundlichkeit.