Oktober 2024

Kein Mindestlohn im Kanton Solothurn

  • 22.10.2024

Eine im März 2024 eingereichte Volksinitiative fordert einen kantonalen Mindestlohn von brutto 23 Franken. Wie der Regierungsrat spricht sich auch die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission gegen das Volksbegehren aus, weil damit die Freiheit der Arbeitgebenden zu stark eingeschränkt würde.

Hintergrund: Es gibt Angestellte in der Reinigungsbranche, im Detailhandel, in der Gastronomie, im Garten- und Landschaftsbau und in Coiffeur-Salons, welche bei einer Vollzeitstelle Löhne von weniger als 4'000 Franken verdienen. Mit einem Mindestlohn von 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde soll eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kanton Solothurn herbeigeführt werden. Dies fordert eine im März 2024 gültig eingereichte Volksinitiative.

Der Regierungsrat beurteilt zu tiefe Löhne unbestritten als negativ auf die gesamte Volkswirtschaft. Gleichzeitig ist er davon überzeugt, dass die vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung von Tiefstlöhnen (Sozialpartnerschaften, Gesamtarbeitsverträge, Kontrollen, usw.) ausreichen, um präventiv bzw. korrigierend einzugreifen. Wie die Regierung, so erachtet auch die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission (UMBAWIKO) die Nachteile und Risiken zu hoch, die mit einem kantonalen Mindestlohn einhergehen könnten. Ein Mindestlohn von 23 Franken würde für die Arbeitgeber, inkl. Ferienentschädigung und 13. Monatslohn, 27.79 Franken bedeuten. Eine Mehrheit der Kommission spricht sich gegen die Initiative aus, da Unternehmen in andere Kantone ohne Mindestlohnregelung abwandern könnten. Eine gelebte Sozialpartnerschaft ist einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuziehen.