Juni 2025

Startschuss für eine neue Personalgesetzgebung

  • 23.06.2025

Der Regierungsrat will das Personalrecht neu ordnen. Ziel ist ein separater Gesamtarbeitsvertrag für die Spitäler sowie eine neue Personalgesetzgebung für alle öffentlich-rechtlichen Angestellten des Kantons Solothurn. Dazu gehören sämtliche Mitarbeitenden der Verwaltung, der kantonalen Betriebe und die Lehrpersonen. Für die Ausarbeitung einer neuen Gesetzgebung ist der Kantonsrat zuständig.

Der Regierungsrat hat heute entscheiden, den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) per Ende 2025 zu kündigen. Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, gilt der bisherige GAV weiter. Mit der Kündigung gibt der Regierungsrat den Startschuss zur Schaffung einer neuen Personalgesetzgebung durch den Kantonsrat. Diese soll klare Zuständigkeiten definieren, branchenspezifische Besonderheiten ermöglichen und Rechtssicherheit schaffen.

Der Regierungsrat sieht darin eine grosse Chance, tragfähige und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Für den Spitalbereich sieht er einen separaten GAV vor, der die spezifischen Anforderungen des Gesundheitssektors eigenständig regelt. Frau Landammann Sandra Kolly: «Mit diesem Startschuss zur Gesetzgebungsreform schaffen wir die Grundlage für ein zukunftsfähiges, rechtssicheres und differenziertes Personalrecht – im Interesse aller Mitarbeitenden des Kantons, der Spitäler und der Volksschulen.»

Vertiefte Analyse zur Personalgesetzgebung

Im letzten Jahr befasste sich der Regierungsrat intensiv mit der Frage, ob die heutige Personalgesetzgebung des Kantons Solothurn noch geeignet ist, den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Grundlage der Diskussionen bildeten drei zentrale Analysen: der Bericht des Finanzdepartements zur Grundstruktur und Entwicklung des solothurnischen Personalrechts, ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Geiser sowie eine von Ecoplan AG durchgeführte SWOT-Analyse. Das Finanzdepartement verdichtete daraufhin die Resultate und erarbeitete die nötigen Entscheidungsgrundlagen.

Peter Hodel, Regierungsrat und Vorsteher Finanzdepartement sagt: «Das Fazit ist klar: Der GAV stösst an seine Grenzen. Der Regierungsrat will am Status quo nicht mehr länger festhalten.» Kritisch bewertet der Regierungsrat auch das demokratiepolitische Defizit: «Wesentliche Weichenstellungen in der Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen entziehen sich heute der unmittelbaren Kontrolle durch Parlament und Stimmbevölkerung.»

Einstimmigkeit blockiert Differenzierung der Berufsgruppen

Im Unterschied zu allen anderen Kantonen hat Solothurn einen gemeinsamen GAV für alle öffentlich-rechtlich Angestellten. Dieser gilt für die kantonale Verwaltung und ihre verschiedensten Betriebe, für die Spitäler und die Lehrpersonen. Dieses Modell stösst zunehmend an seine Grenzen. Die Arbeitswelten der verschiedenen Berufsgruppen unterscheiden sich stark. Das bestehende System kann diese Unterschiede nicht mehr angemessen abbilden. Geforderte Änderungen am GAV benötigen jedoch die Zustimmung aller Vertragsparteien. Dieses Prinzip der Einstimmigkeit kann wichtige Anpassungen blockieren. Notwendige Reaktionen auf neue Herausforderungen im Arbeitsmarkt lassen sich somit kaum zeitgemäss umsetzen.

Verwaltungsgericht kritisiert rechtliche Unklarheiten

Im  solothurnischen Personalrecht bestehen heute zudem Überschneidungen zwischen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen. Das führt zu rechtlichen Unklarheiten. Gewisse Bestimmungen im GAV stehen im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen oder bleiben unklar formuliert. Das schwächt die Rechtssicherheit. Besonders heikel wird es dort, wo GAV-Regeln spezialgesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Auch das Verwaltungsgericht hat wiederholt die fehlende Übereinstimmung kritisiert. Die Doppelspurigkeit von Gesetz und Vertrag schafft Unsicherheit. Es bestehen Interpretationsspielräume, die eine einheitliche und rechtskonforme Umsetzung erschweren. Das erhöht das Risiko von unnötigen Streitigkeiten.

GAV bleibt bis zur Nachfolgelösung gültig

«Trotz der Kündigung per Ende Jahr bleibt der bestehende GAV weiterhin in Kraft. Er gilt so lange, bis für den jeweiligen Bereich eine rechtlich abgestützte Nachfolgelösung vorliegt», versichert Regierungsrat Peter Hodel. Für die Spitäler ist eine gezielte Gesetzesänderung nötig. Erst danach können die Sozialpartner einen eigenen Spital-GAV ausarbeiten. Sobald dieser in Kraft tritt, löst er den bisherigen GAV für den Spitalbereich ab.

Für Bereiche, wo es künftig keinen GAV mehr gibt, ist es eine umfassende neue Personalgesetzgebung nötig. Diese muss vom Parlament erarbeitet und verabschiedet werden, was voraussichtlich die gesamte Legislatur bis 2029 in Anspruch nehmen wird. Erst wenn Gesetz und Ausführungsbestimmungen vorliegen, kann das neue Regelwerk in Kraft treten und auch in diesen Bereichen den bisherigen GAV ablösen. Bis dahin gilt der aktuelle GAV weiterhin und sichert die Rechte und Pflichten aller dem GAV unterstellten Angestellten im Kanton Solothurn ab.

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