Medienmitteilung

A1-Ausbau im Gäu: Kreditbotschaft für Projektergänzungen liegt vor

  • 05.05.2022

Der Regierungsrat hat die Kreditbotschaft zur Finanzierung von Projektergänzungen zum A1-Ausbau im Gäu verabschiedet. Er unterbreitet dem Kantonsrat einen Verpflichtungskredit von rund 9,4 Mio. Franken zum Bau einer zusätzlichen Lärmschutzwand in Oensingen, verzichtet aber gleichzeitig darauf, für weitere Projektergänzungen Mittel zu beantragen.

Hintergrund: Die Autobahn A1 soll zwischen Luterbach und Härkingen von vier auf sechs Streifen ausgebaut werden. Im Dezember 2020 wurde ein Dringlicher kantonsrätlicher Auftrag an den Regierungsrat überwiesen, um die Finanzierung von Projektergänzungen zum A1-Ausbau aufzugleisen: Basierend auf Vorschlägen eines «Runden Tisches» mit Vertretern der Einwohnergemeinden, der Landwirtschaft sowie Umweltverbänden sollte eine entsprechende Finanzierungsbotschaft ausgearbeitet werden.

Zweckmässigkeit verschiedener Massnahmen geprüft

Die nun verabschiedete Botschaft basiert auf eingehenden Abklärungen und Kostenberechnungen, die auch von unabhängiger Seite geprüft worden sind. Der «Runde Tisch» hat in seinem Schlussbericht von Oktober 2020 die Realisierung einer 500 Meter langen Untertunnelung bei Niederbuchsiten sowie eine ebenso lange Einhausung der Nationalstrasse bei Oensingen gefordert. Bei der Ausarbeitung der Botschaft wurden auch die Zweckmässigkeit weiterer Lärmschutzwände, der Einbau eines lärmdämmenden Belags der neusten Generation sowie eine Reduktion der Geschwindigkeit in der Nacht geprüft. Die Summe der Kosten aller geprüften Projektergänzungen beträgt rund 309,7 Mio. Franken. Darin enthalten sind auch die kapitalisierten Unterhaltskosten. An diesen Betrag müsste der Kanton Solothurn aufgrund der Bestimmungen der Gesetzgebung über die Verwendung der Mineralölsteuer 40 Prozent oder 124 Mio. Franken beisteuern.

Viele Massnahmen sind wenig wirksam

Im Rahmen der Weiterbearbeitung der Vorschläge des «Runden Tisches» wurden aber nicht nur die Kosten, sondern auch der Nutzen der Massnahmen ermittelt. In Bezug auf den Lärmschutz und auf die Schonung von Fruchtfolgeflächen fallen die Resultate weitgehend ernüchternd aus. Aus ökologischer Warte und auch aus Sicht des Landschaftsschutzes kann der Tunnellösung in Niederbuchsiten zwar ein gewisser Nutzen zugeordnet werden. Dieser steht jedoch in einem schlechten Verhältnis zu den Kosten.

Von der nun zur Realisierung vorgeschlagenen Lärmschutzwand in Oensingen wird eine weitaus höhere Wirkung auf die Wohngebiete ausgehen als von der vom «Runden Tisch» ursprünglich geforderten Einhausung. Der Regierungsrat hat sich bei seinem Entscheid nicht nur von den Kosten leiten lassen. Massgeblich war auch die Tatsache, dass sowohl die geforderte Untertunnelung wie auch die Einhausung den A1-Ausbau um weitere fünf bis sechs Jahre verzögern würden.

Die Kreditbotschaft ist so aufgebaut, dass der Kantonsrat Mittel für weitere untersuchte Projektergänzungen beschliessen kann, ohne dass zusätzliche Abklärungen notwendig wären.

Lärmmindender Belag gefordert

Abgesehen vom Antrag zur Bewilligung eines Verpflichtungskredits für eine zusätzliche Lärmschutzwand, fordert der Regierungsrat das Bundesamt für Strassen ASTRA auf, bei der Projektrealisierung, ein lärmmindernder Belag der neusten Generation einzubauen, sofern sich dieser bereits bewährt hat. Auch soll der Ausbau dazu genutzt werden, die Nationalstrassen mit Solarpanels zu überdecken. Dadurch wird den Absichten des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr und Energie entsprochen.

Eine ausführliche Dokumentation der untersuchten Projektergänzungen ist unter https://so.ch/a1gaeu einsehbar.