Hintergrund: Der Bund will die Verordnungen über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten anpassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Rechtsgrundlagen mit der neuen Importkontrollgesetzgebung der EU vereinbar sind. Künftig soll die Einfuhr von Nutztieren und deren Lebensmittel nur noch erlaubt sein, wenn sie nicht mit bestimmten antimikrobiellen Arzneimitteln, die dem Menschen vorbehalten sind, behandelt wurden.
Zudem gibt es Anpassungen aufgrund des Austritts von Grossbritannien aus der EU (Brexit). Des Weiteren wird die gesetzliche Grundlage für das Informationssystem e-Cert geschaffen, mit dem die notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten elektronisch eingereicht und bearbeiten werden können.
Die neuen Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern bestehen aus fünf Verordnungen und regeln die Ein-, Durch- oder Ausfuhr lebender Tiere und Waren tierischer Herkunft. Sie werden angewendet, wenn zum Beispiel ein Hund im Ausland gekauft und in die Schweiz eingeführt wird, oder wenn ein Lebensmittel tierischer Herkunft in ein Drittland ausgeführt werden soll.