Medienmitteilung

Bedarfsgerechte Erhöhung der intensivmedizinischen Kapazitäten und strengere Besuchsregelung

  • 07.09.2021

Aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage passt der Kanton Solothurn vorsorglich seine Kapazitäten auf den Intensivstationen an. Die Solothurner Spitäler AG (soH) wird ihren Leistungsauftrag in Absprache mit dem Kanton flexibel umsetzen. Damit soll dem stark belasteten Pflegefachpersonal und den begrenzten personellen Ressourcen Rechnung getragen werden. Zudem empfiehlt der Kanton allen Spitälern und Kliniken dringend, strengere Besuchsregelungen einzuführen.

Die Intensivpflegestationen (IPS) der soH im Kantonsspital Olten und im Bürgerspital Solothurn gelangen an ihre Kapazitätsgrenzen. Innerhalb kürzester Zeit sind die IPS-Stationen insbesondere durch an Covid-19 erkrankte Reiserückkehrende gefüllt worden. Der grösste Teil dieser Patientinnen und Patienten ist nicht geimpft. Der Kanton Solothurn stellt nun gemäss Drei-Phasen-Modell vom Normalbetrieb auf die erste Eskalationsstufe um (Phase 1).

Flexible Umsetzung von Phase 1

Gemäss Auftrag des Kantons kann unter Phase 1 auf bis maximal 25 Intensivpflegeplätze erhöht werden. Die personellen Ressourcen der soH sind jedoch begrenzt. Daher wird die soH – in einvernehmlicher Absprache mit dem Kanton – ihren Leistungsauftrag für Phase 1 durch bedarfsgerechte Anpassung der Intensivpflegeplätze erfüllen. Die bedarfsgerechte Erhöhung der Intensivpflegebetten wird nach eigenem Ermessen der soH und unter Berücksichtigung der stark geforderten Pflegefachpersonen umgesetzt, welche so gut wie möglich geschützt werden müssen. Nicht dringende Operationen oder Wahleingriffe müssen deshalb teilweise verschoben werden.

Hohe Belastung des Pflegefachpersonals

Aufgrund der bereits lange andauernden hohen körperlichen und psychischen Belastung sind viele Gesundheitsfachleute erschöpft und nicht mehr in der Lage, weitere Sondereinsätze zu leisten. Die Fluktuation ist hoch, und es drohen weitere Kündigungen. Zudem zeigt die Erfahrung aus den vorhergehenden Pandemie-Wellen, dass Gesundheitspersonen mit anderen fachlichen Schwerpunkten aus den Privatkliniken nur bedingt in den Solothurner Spitälern eingesetzt werden können. Für die spezialisierte Pflege auf den Intensivstationen benötigt es hochspezialisierte Fachkräfte. Bereits vor Einsetzen der Corona-Pandemie herrschte ein Fachkräftemangel, gerade in den hochspezialisierten Pflegebereichen wie jenem der Intensivpflege. «Wir müssen Sorge tragen zu den Gesundheitsfachpersonen. Von diesen hängt eine funktionierende Gesundheitsversorgung ab. Die flexible, bedarfsgerechte Erhöhung ermöglicht eine mittelfristige und nachhaltige Sicherung der Intensivplätze – damit es nicht zu einem akuten Personalausfall durch Kündigungen oder Burnouts kommt. Die Bevölkerung trägt einen wichtigen Teil bei: Wer geimpft ist, schützt nicht nur sich selber, sondern auch andere. Die Impfung ist das wirkungsvollste Mittel, die Pandemie endlich einzudämmen», sagt Frau Landammann Susanne Schaffner.

Anpassung der Besuchsregelung mit 3G

Der Kanton Solothurn empfiehlt allen Spitälern und Kliniken im Kanton dringend, strengere Besuchsregelungen inklusive Covid-Zertifikat einzuführen: Eine Person darf während einer Stunde eine Patientin oder einen Patienten pro Tag besuchen. Ausserdem muss die besuchende Person ein Covid-Zertifikat vorweisen, also geimpft, genesen oder getestet sein.