Medienmitteilung

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

  • 07.03.2023

Der Regierungsrat unterstützt die Idee, die sogenannte "Heiratsstrafe" auf Bundesebene abzuschaffen. Die Umsetzung der Individualbesteuerung wäre aber mit unverhältnismässig hohen Kosten und Steuerausfällen verbunden. Der Regierungsrat lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form deshalb ab. Er ist überzeugt, dass die bestehenden Unterschiede mit einfacheren und bereits in zahlreichen Kantonen erprobten Massnahmen gemindert werden können.

Der Bundesrat will mit der Einführung der Individualbesteuerung die Heiratsstrafe auf Ebene der direkten Bundessteuer beseitigen und gleichzeitig Erwerbsanreize für Zweitverdiener setzen. Bei der Individualbesteuerung werden nicht mehr wie heute Ehepaare und gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft gemeinsam veranlagt und besteuert, sondern alle steuerpflichtigen Personen, egal ob verheiratet oder nicht, würden als Einzelpersonen veranlagt. Dafür müssten auch alle eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Schweizweit müssten zusätzlich 1,7 Millionen Steuererklärungen veranlagt werden.

Aufwand für Kantone enorm gross
In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest: Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung ist zwar geeignet, die Heiratsstrafe abzuschaffen, Erwerbsanreize zu schaffen und die Chancengleichheit zu fördern. Doch der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Ziele mit einfacheren Instrumenten ebenfalls erreicht werden könnten, die aber deutlich weniger aufwändig und teuer in der Umsetzung wären. Er erinnert dabei daran, dass auf kantonaler Ebene die Heiratsstrafe mit der Einführung eines Splittingtarifs seit Jahren entschärft ist. Das Problem besteht nur auf Bundesebene für die direkte Bundessteuer. Es leuchtet deshalb nicht ein, weshalb 26 Kantone die Individualbesteuerung einführen sollten, wofür sie die Steuertarife und sämtliche Steuerabzüge komplett neu festlegen müssten. Die Kosten für die Informatik sowie der personelle Aufwand wäre beträchtlich. Der Aufwand wäre aber auch nach der Einführung der Individualbesteuerung für die Veranlagung und den Bezug der Steuern deutlich grösser als heute: Da Ehepaare nicht mehr gemeinsam veranlagt würden, sondern einzeln, gäbe es neu deutlich mehr Fälle zum Bearbeiten.

Grosse Mindereinnahmen befürchtet
Während der Bund mit Mindereinnahmen von 1'000 Mio. Franken jährlich rechnet, wovon 200 Mio. Franken auf die Kantone entfielen, lassen sich für den Kanton Solothurn die Steuerausfälle bei einer Einführung der Individualbesteuerung auf kantonaler Ebene für den Kanton und die Gemeinden noch gar nicht beziffern, dürften aber auch beträchtlich sein. Alles in allem ist das Preisschild für die Individualbesteuerung einfach zu gross. Hinzu kommt, dass der Einführungsaufwand mit zehn Jahre sehr gross ist. Dass bedeutet, dass die Heiratsstrafe auf Bundesebene weitere zehn Jahre weiter bestehen bliebe. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, der Heiratsstrafe beim Bund durch einfachere Lösungsansätze wie beispielsweise einem Splittingverfahren oder einer Tarifkorrektur beizukommen.