Medienmitteilung

Der Kanton Solothurn unterstützt Kulturunternehmen und Kulturschaffende

  • 16.04.2020

Der Kultursektor ist stark von den behördlichen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Der Regierungsrat hat die Umsetzung der bundesrätlichen COVID-19-Verordnung zur Kultur beschlossen. Ab sofort können Kulturunternehmen und Kulturschaffende beim Kanton zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen.

Der Bundesrat hat weitreichende Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus getroffen. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Kultursektor: bis 26. April 2020 dürfen keine Veranstaltungen mehr stattfinden.

Der Bundesrat hat deshalb am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Mio. Franken für die Kultur beschlossen. Die COVID-Verordnung Kultur des Bundes ist auf zwei Monate befristet. Sie sieht Unterstützungsmassnahmen in Form von Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und selbständigerwerbende Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor. Die Kantone sind für die Umsetzung einzelner Massnahmen zuständig.

Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, die ihren Sitz im Kanton Solothurn haben, beim Kanton rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen, um ihre Liquidität zu sichern.

Selbständige Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Solothurn und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn können Ausfallentschädigungen beantragen.

Die finanziellen Mittel für die Soforthilfe an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen stellt der Bund zur Verfügung. Die Ausfallentschädigungen werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert.

Die Kantone sind verpflichtet, die Bundesverordnung zu vollziehen. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat die konkrete Umsetzung der Massnahmen beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 3,48 Mio. Franken genehmigt.

Die Unterstützungsmassnahmen sind subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitslosenentschädigung; Erwerbsausfallentschädigung; Soforthilfe an Kulturschaffende, Überbrückungsfonds Kanton Solothurn). Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige staatliche Ersatzleistung erfolgt und der nicht durch eine Privatversicherung gedeckt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb schwierig zu prognostizieren, inwiefern diese Form der Unterstützung und entsprechend die finanziellen Mittel im Kanton Solothurn genutzt werden.

Ab sofort können nun Anträge für zusätzliche Unterstützungsbeiträge, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April 2020, jedoch spätestens bis Mittwoch, 20. Mai 2020, eingereicht werden. Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter werden unter diesem Link aufgeschaltet.