Hintergrund: Seit mehreren Jahren steigen die Strompreise in Europa deutlich, was vor allem energieintensive Industrien wie die Stahlherstellung stark betrifft. Stahlwerke benötigen grosse Mengen Energie, was sie für Preisschwankungen besonders anfällig macht. Auch die Stahl- und Aluminiumindustrie in der Schweiz ist von diesen Entwicklungen betroffen. Zur Abmilderung der steigenden Energiekosten haben die eidgenössischen Räte im Dezember 2024 die Möglichkeit der befristeten Teilentlastung von Netznutzungsgebühren beschlossen. Diese entlastet strategisch wichtige Werke durch reduzierte Netznutzungsgebühren. Voraussetzung dafür sind unter anderem eine Standortgarantie, die Erarbeitung eines Netto-Null-Planes bis Ende 2050 mit Einreichefrist bis 31. Dezember 2025 sowie Beschränkungen bei Bonuszahlungen und Gewinnausschüttungen.
Auf dieser Basis hat die Stahl Gerlafingen AG beim Regierungsrat bereits Anfang Mai ein entsprechendes Gesuch um Finanzhilfe eingereicht.
Die Bundesentlastung kommt nur zum Tragen, wenn sich der Kanton Solothurn an der Finanzhilfe – mindestens in Höhe der Hälfte der Bundesentlastung – beteiligt. Eine Entlastung von 9,178 Mio. Franken ist nur möglich, wenn der Kanton Solothurn zusätzlich einen Betrag von 4,589 Mio. Franken zur Verfügung stellt. Der Regierungsrat anerkennt den Sinn und Zweck der vom Bundesrat auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung, weil er den Fortbestand des Werkes, die Beschäftigung und die Nachhaltigkeit der Stahlproduktion als wichtig erachtet. Der vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats genehmigte Kredit über 4,589 Mio. Franken kann nur ausgelöst werden, wenn die Mehrheit des Kantonsrates diesem zustimmt und das fakultative Referendum nicht ergriffen wird, beziehungsweise ein ergriffenes Referendum in der Volksabstimmung verworfen wird.