Im November 2024 ist es soweit: Sobald die entsprechenden Gemeindebeschlüsse vorliegen, startet mit den Gemeinden Breitenbach, Derendingen, Messen, Selzach, Stadt Olten und der Stadt Solothurn die Pilotphase für das digitale Baubewilligungsverfahren im Kanton Solothurn. Nach dieser sechsmonatigen Pilotphase mit anschliessender Auswertung werden sukzessive alle weiteren Gemeinden in das digitale Baubewilligungsverfahren bis Anfang 2026 eingebunden. Die Fachapplikation eBau kommt dafür mit einem Portal für die gesuchstellenden Personen und dem internen Bereich für die Gemeinden und den Fachstellen zum Einsatz.
eBau als erprobtes Open-Source-Produkt
eBau ist eine standardisierte Fachapplikation, die bereits erfolgreich in den Kantonen Bern, Graubünden, Schwyz und Uri betrieben wird. Sie ist eine Open-Source-Applikation und kann daher ohne Lizenzen und gebührenfrei betrieben werden. Alle fünf Kantone arbeiten gemeinsam an der Weiterentwicklung, was mit einem erheblichen Synergiepotenzial für diese Kantone verbunden ist.
Seit Mai 2023 wurde eBau auf den Einsatz im Kanton Solothurn vorbereitet. Damit die Ausrichtung praxisnah erfolgen konnte, waren von Beginn an Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und der Fachstellen in die Projektarbeit eingebunden.
Mit eBau wird das Baubewilligungsverfahren digitalisiert. Nicht nur die Eingabe der Baugesuche, sondern auch die gesamte Kommunikation zwischen den Gesuchstellenden und den Gemeinden erfolgen digital bis zur Schlussabnahme über das eBau-Portal. Auch müssen für einen Blick in die Pläne nicht mehr die Gemeindeverwaltungen aufgesucht werden: Dies ist ebenfalls bequem über das eBau-Portal möglich.
Das einfach aufgebaute und intuitiv bedienbare eBau-Portal ist ein digitaler Service der Gemeinden, der in den kantonalen Online-Schalter my.so.ch integriert und somit über einen Browser zugänglich ist. Für Fragen steht eine integrierte Online-Hilfe mit Kurzanleitungen zur Verfügung. Ebenso besteht die Möglichkeit, das eBau-Kompetenzzentrum zu kontaktieren. Auch die Gemeinden bieten direkte telefonische Hilfestellungen an.
Das Einspracheverfahren mit den Einsprechenden und das Beschwerdeverfahren mit den Beschwerdeführenden erfolgen weiterhin über den Papierweg.