Medienmitteilung

Eindämmung der Asiatischen Hornisse im Wald

  • 05.05.2025

Der Bund will die Asiatische Hornisse und weitere gefährliche gebietsfremde Insekten und Mikroorganismen bekämpfen. Dazu soll in Ausnahmefällen der Einsatz von sogenannten Bioziden im Wald ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass keine milderen Alternativen zur Bekämpfung vorhanden sind.

Hintergrund: Die Asiatische Hornisse breitet sich in der Schweiz rasant aus. Sie bedroht die heimische Insektenfauna, insbesondere die Honigbiene und wilde Bestäuber. Die im Frühjahr von der Königin gebauten, relativ kleinen Gründungsnester (Primärnester) befinden sich meist in bebauten Gebieten. Dort können sie mit zugelassenen Biozidprodukten legal bekämpft werden. Die grösseren Filialnester (Sekundärnester) sind hauptsächlich in den Baumkronen der Wälder zu finden und können Tausende von Individuen enthalten.

Noch in diesem Jahr sollen Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Biozidprodukten im Wald erteilt werden dürfen. Damit soll die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse und in Zukunft allenfalls weiterer invasiver gebietsfremder, eventuell gar krankheitsübertragender Insekten und Mikroorganismen eingedämmt werden können.

Der Regierungsrat unterstützt die damit verbundene Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung. Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Bioziden im Wald sind auf die Bekämpfung von Arthropoden (Gliederfüssler wie Insekten, Zecken, Spinnen, Krebse) und Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Viren) begrenzt. Von den zu bekämpfenden Organismen muss eine erhebliche Gefährdung von Menschen, Nutztieren oder der Umwelt ausgehen. Zur Bekämpfung dürfen keine weniger umweltgefährdenden alternativen Methoden vorhanden sein. Es ist deshalb immer die Verhältnismässigkeit zu wahren und der Nutzen der Massnahmen mit den Umwelteinwirkungen des Biozid-Einsatzes abzuwägen. Die vorgeschriebene Berichterstattung an das Bundesamt für Umwelt erlaubt es, bei allfälligem Missbrauch einzuschreiten.