Das Staatssekretariat für Migration (SEM) soll künftig mobile Datenträgern von Asylsuchenden auswerten können, wenn die Identität, die Nationalität und der Reiseweg nicht mit einem zumutbaren Aufwand und auf einem anderen Weg festgestellt werden kann. Wird die Aushändigung verweigert, kann dies zu einer Ablehnung des Asylgesuchs führen. Dies fordert eine parlamentarische Initiative.
Der Regierungsrat unterstützt diese Massnahme im Grundsatz. Ob man damit das angestrebte Ziel erreicht, bezweifelt er jedoch. Die Problematik bleibt: Der Vollzug der Wegweisung ist nicht möglich und die eigentlich nicht vorgesehenen Langzeit-Nothilfe nach Ablehnung des Asylgesuches bleibt nach wie vor in vielen Fällen bestehen.
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In der Schweiz stellen Personen aus unterschiedlichen Gründen ein Asylgesuch. Etliche erhalten am Ende des Verfahrens einen abschlägigen Entscheid, sei es, weil ein anderer Staat im Rahmen des Dublin-Verfahrens für das Asyl- und Wegweisungsverfahren zuständig ist oder weil ihnen kein Schutz aufgrund des Asylgesetzes gewährt werden kann. Um die Sachverhalte überprüfen zu können, ist entscheidend, die Identität, die Herkunft und den Reiseweg der Betroffenen zu kennen. Kann dies nicht zweifelsfrei geklärt werden, können hohe Kosten für Abklärungen und langwierige Verfahren folgen. Auch wenn ein Asylgesuch abgelehnt und eine Wegweisung angeordnet wurde, kann deren Vollzug ohne Identitätsnachweis bzw. Vorliegen von Reisedokumenten kaum realisiert werden. Der Aufwand und die damit verbundene Zeit für eine Identitätsfeststellung (Herkunftsgespräche, Lingua-Gutachten, Botschafts- und Delegationsvorführungen) sind erheblich.