Medienmitteilung

Familienergänzende Kinderbetreuung auf dem richtigen Weg

  • 17.01.2025

Die Finanzkommission stimmt den Gesetzesänderung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu. Allerdings beantragt sie eine höhere finanzielle Beteiligung des Kantons, eine Befristung und einen Evaluationsbericht.

Nach der Sozial- und Gesundheitskommission befasste sich auch die Finanzkommission (FIKO) mit der geplanten Änderung des Sozialgesetzes. Mit dieser will der Kanton Solothurn die familienergänzende Kinderbetreuung fördern. So soll ein bedarfsgerechtes Angebot sichergestellt werden – dies auch durch staatliche Beiträge. Die familienergänzende Kinderbetreuung bleibt ein Leistungsfeld der Gemeinden, der Kanton will sich neu aber mit 20 Prozent an den Nettokosten der Beiträge beteiligen.

Die FIKO ist sich im Grundsatz einig, dass die familienergänzende Kinderbetreuung für die Wirtschaft und die Gesellschaft wichtig ist und deshalb gefördert werden muss. Ein Punkt in der Diskussion war, dass der Kanton mit diesen Änderungen zu stark in die Autonomie der Gemeinden eingreifen würde und es wurde beantragt, dass die Ausgestaltung der Angebote weiterhin in der alleinigen Kompetenz der Gemeinden bleiben soll. Dieser Antrag wurde aber grossmehrheitlich abgelehnt.

Eine Mehrheit der FIKO unterstützt hingegen, dass sich der Kanton statt mit 20 Prozent mit 40 Prozent an den Nettokosten für die Beträge beteiligen soll. Dies, weil von Seiten der Einwohnergemeinden aufgrund der zusätzlichen Belastungen und der Vorgaben des Kantons Kritik zur Gesetzesanpassung laut wurde. Mit der höheren Kostenbeteiligung des Kantons soll die Vorlage mehrheitsfähig gemacht werden.

Zudem befürwortet eine Mehrheit der Kommission eine Sunset-Klausel. Eine solche sieht vor, dass ein Gesetz nach einem bestimmten Datum seine Gültigkeit verliert, sofern die Geltungsdauer nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen verlängert wird. Aus diesem Grund wird auch beantragt, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat spätestens nach acht Jahren einen Evaluationsbericht vorlegen soll.

In der Schlussabstimmung wurde der Anpassung des Sozialgesetzes mit den beantragten Änderungen grossmehrheitlich zugestimmt.