Das Bundesparlament wird voraussichtlich kommende Woche den indirekten Gegenvorschlag zur Individualbesteuerung beschliessen, damit alle steuerpflichtigen Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Ein solcher fundamentaler Wechsel des Steuersystems hätte für den Kanton Solothurn weitreichende Folgen. So würde eine komplette Überarbeitung des kantonalen Steuergesetzes – insbesondere die Anpassung der Tarife - nötig. Auch müssten rund 50'000 bis 60'000 zusätzliche Steuererklärungen pro Jahr verarbeitet und verschiedene Fachapplikationen angepasst oder neu angeschafft werden. Das würde zu Mehraufwand und einem kostspieligen Initialaufwand beim Steueramt führen. Aufgrund der erwarteten Steuerausfälle beim Bund (ca. 600 Millionen Franken) würde auch der Bundesbeitrag an die Kantone sinken. Für den Kanton Solothurn würde dies Mindereinnahmen von ca. 4 bis 5 Millionen Franken pro Jahr bedeuten. Ausserdem müssten diverse andere Fragen geklärt werden, beispielsweise zur Thematik der Prämienverbilligungen, des Stipendienwesens u.ä., welche auf Steuerdaten basieren.
Der Kern des Ziels der Individualbesteuerung wird von Seiten der FIKO nicht bestritten. Mit der Splittingmethode, die im Kanton Solothurn und weiteren Kantonen gilt, wird diesem gesellschaftlichen Aspekt auf kantonaler Ebene bereits Rechnung getragen. Die vom Bund vorgesehene Umsetzung erachtet die Mehrheit der Finanzkommission nicht als zielführend. Die direkten und indirekten Kosten wären für den Kanton Solothurn zu hoch, weshalb ein Kantonsreferendum ergriffen werden soll. Dem hat die FIKO grossmehrheitlich zugestimmt.
Am Massnahmenplan soll festgehalten werden
Weiter hat sich die FIKO mit verschiedenen Aufträgen befasst, die gewisse Massnahmen aus dem Massnahmenplan wieder rückgängig machen wollten. Die Kommissionsmehrheit will aber am Massnahmenplan festhalten und hat die Aufträge deshalb abgelehnt.
Zustimmung zur Kürzung des STAF-Ausgleichs
Ebenfalls im Sinne des Regierungsrats hat sich die FIKO mit der Massnahme «Kürzung des STAF-Ausgleichs in den Jahren 2026/2027» des Massnahmenplans 2024 im Detail befasst. Grossmehrheitlich hat sie sich dafür ausgesprochen, dass der arbeitsmarktliche Lastenausgleich, welcher vollständig vom Kanton alimentiert wird, in den verbleibenden zwei Vollzugsjahren 2026 und 2027 um je 2 Millionen Franken gekürzt wird.