Seit 2012 vergibt das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung im Sinne der Nachwuchsförderung bis zu zwölf Förderpreise von je 15‘000 Franken. Junge Kulturschaffende aller Disziplinen (Bildende Kunst und Architektur, Musik, Foto und Film, Theater und Tanz, Kulturpflege, Literatur) mit Wohnsitz im oder einem engen Bezug zum Kanton Solothurn können sich für einen Förderpreis 2025 bewerben.
Atelierstipendium in der «Cité Internationale des Arts» in Paris 2026
Gleichzeitig läuft die Bewerbungsfrist für zwei Aufenthalte im Künstleratelier in der «Cité Internationale des Arts» in Paris für das Jahr 2026. Kulturschaffende jeden Alters und aller Disziplinen mit Wohnsitz im oder engem Bezug zum Kanton Solothurn erhalten die Möglichkeit, während sechs Monaten (Januar bis Juni 2026 oder Juli bis Dezember 2026) in Paris frei arbeiten zu können. Die Zusprechung der Atelierwohnung ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten – 18‘000 Franken für sechs Monate – verbunden.
Welche Kriterien kommen zum Zug?
Die Vergabe der Förderpreise sowie der Atelierstipendien in Paris erfolgt aufgrund von eingereichten Bewerbungsunterlagen. Die Bewertung durch die Mitglieder der Fachkommissionen des Kuratoriums erfolgt nach folgenden Kriterien: Qualität der thematisierten Aussage, Kontinuität des Schaffens, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Innovation und Professionalität der Kulturschaffenden.
Bewerbungen können bis zum 13. Januar 2025 eingereicht werden. Der Auswahlentscheid wird im April 2025 bekanntgegeben.
So bewirbt man sich
Das Bewerbungsformular ist unter aks.so.ch abrufbar.