Für den Fall einer Gasmangellage im Winter schlägt der Bundesrat ein Bewirtschaftungskonzept vor. Er sieht dabei neben Sparappellen auch die Umschaltung von erdgasbetriebenen Zweistoffanlagen, Verwendungseinschränkungen (z. B. Raumtemperatur von maximal 19 Grad Celsius), Verwendungsverbote von Gas (z. B. in Saunen und Wellnessbäder) und die Kontingentierung vor.
Der Regierungsrat begrüsst es grundsätzlich, dass der Bund Bewirtschaftungsmassnahmen plant. Da aber bei einer Kontingentierung in den mit Gas beheizten Schulanlagen kein Unterricht stattfinden kann, würde es zu einer Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler kommen. Der Regierungsrat fordert deshalb den Bundesrat auf zu prüfen, die Schulen von den Beschränkungen auszunehmen. Dies soll ebenso für Sonderschulen für Behinderte und Beeinträchtigte gelten.