Medienmitteilung

Gesetzliche Grundlage für Feuerwehr-Zentrallager

  • 24.08.2021

Der Regierungsrat will kurzfristig eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit die Solothurnische Gebäudeversicherung SGV ihr Zentrallager für die persönliche Ausrüstung der Feuerwehrleute weiterführen kann. Er beantragt eine vorgezogene Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG), die Anfang 2022 in Kraft treten soll.

Hintergrund: Die Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) betreibt seit 2011 ein Zentrallager für die Beschaffung der persönlichen Ausrüstung für die Feuerwehren im Kanton. Dieses Lager ermöglicht die rasche, kostengünstige Besorgung von Material und persönlicher Ausrüstung ohne aufwendigen Beschaffungsprozess und ohne teure Lagerhaltung in den Gemeinden. Es hat sich zu einem wichtigen Anbieter für Feuerwehren entwickelt und erleichtert den Gemeinden die Arbeiten stark.

Damit das Lager professionell weitergeführt und bewirtschaftet werden kann, sind entsprechende Investitionen nötig. Bei einer Situationsanalyse zeigte es sich jedoch, dass der SGV eine genügende gesetzliche Grundlage für eine Lagerführung mit einem jährlichen Warenumsatz in Millionhöhe fehlt. Die Verwaltungskommission der SGV beschloss deshalb, das Zentrallager auf Ende 2021 einzustellen.

Gegen diesen Entscheid wurde auf politischer Ebene interveniert: Ein fraktionsübergreifender Auftrag forderte den Regierungsrat auf, die Grundlagen für eine Weiterführung des Zentrallagers zu schaffen und dem Kantonsrat kurzfristig zum Beschluss vorzulegen.

Zuwarten bis zur Totalrevision ist keine Option

Mit der beantragten Teilrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz GVG) erfüllt der Regierungsrat den vorliegenden Auftrag der Fraktionen. Das Abwarten auf die angelaufenen Totalrevision GVG ist aus Sicht des Regierungsrats keine Option, da dann das Zentrallager wegen fehlender Gesetzesgrundlage per sofort geschlossen werden müsste.

Der Kantonsrat wird im Herbst über dieses Geschäft entscheiden. Beschliesst er die Änderung des Gebäudeversicherungsgesetzes mit weniger als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, unterliegt sie dem obligatorischen Referendum, andernfalls dem fakultativen Referendum.

Mit der Zustimmung durch den Kantonsrat könnte die Solothurnische Gebäudeversicherung die professionelle und kostengünstige Beschaffung des Feuerwehrmaterials beibehalten. Gleichzeitig wäre sichergestellt, dass Beschaffungen und Betrieb des Zentrallagers nicht auf Kosten der versicherten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erfolgen.

Über die Solothurnische Gebäudeversicherung SGV

Die öffentlich-rechtliche, juristisch selbstständige Institution erfüllt im Kanton Solothurn einen gesetzlichen Leistungsauftrag und erbringt integrale Dienstleistungen in den Bereichen Schadenverhütung (Brand- und Elementarschaden-prävention), Schadenbekämpfung (Kantonales Feuerwehrinspektorat) und Schadenerledigung (Gebäudeversicherung). Sie hat zum Ziel, die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Solothurn in Bezug auf ihre Gebäude zu garantieren und im Schadenfall deren Existenzgrundlage zu erhalten. Im Jahr 2020 waren bei der SGV 100’823 Gebäude mit einem Versicherungswert von 91 Milliarden Franken versichert. Mehr über die SGV erfahren Sie auf sgvso.ch.