Mit den vorgeschlagenen Änderungen für zukünftige Hinterlassenenrenten wird die Ungleichbehandlung von Mann und Frau korrigiert, und die Leistungen für Hinterbliebene werden dem gesellschaftlichen Wandel angepasst. Der Regierungsrat unterstützt die Änderungen zur Teilrevision des AHV-Gesetzes grundsätzlich, weist aber gleichzeitig auf mehrere Konsequenzen hin: So kommt es mit der vorgeschlagenen Teilrevision zu Anspruchskürzungen. Weiter wird die soziale Abfederung der Reform in letzter Konsequenz über die Ergänzungsleistungen und Sozialhilfeleistungen auf die Kantone und Gemeinden abgewälzt, während die Kantone die Mehrkosten tragen.
Medienmitteilung
Regierungsrat sagt «Ja» zu den Änderungen des AHV-Gesetzes
- 26.03.2024