Kinder, die beim Eintritt in den Kindergarten noch besonders mit dem Lernen von Deutsch beschäftigt sind, verpassen einen grossen Teil der anderen Lerninhalte. Das kann sich negativ auf ihren Schulerfolg auswirken. Mit der frühen Sprachförderung soll es den Kindern deshalb ermöglicht werden, bereits ein Jahr vor dem Kindergarten Deutsch zu lernen. Damit will der Regierungsrat die Chancengleichheit der Kinder mit Sprachförderbedarf erhöhen. Zudem werden nachweislich auch die Folgekosten, beispielsweise für besondere Bildungsmassnahmen, reduziert. Der Regierungsrat möchte dieses Modell kantonsweit einführen und hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Förderung in Spielgruppen
Das vom Regierungsrat vorgelegte Modell basiert auf einem Pilotprojekt. Dieses wurde von 2017 bis 2019 in den vier Gemeinden bzw. Regionen Dorneckberg, Dulliken, Olten und Solothurn erfolgreich durchgeführt. Der Regierungsrat sieht vor, das Modell ab 2024 im ganzen Kanton umzusetzen und schlägt dazu eine Anpassung des Sozialgesetzes vor. Welche Kinder einen Förderbedarf aufweisen, können die Gemeinden mit einem Fragebogen ermitteln, der vom Kanton zur Verfügung gestellt wird. Die Erhebung der Deutschkenntnisse soll bei allen Kindern 18 Monate vor Eintritt in den Kindergarten erfolgen. Für diejenigen Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, soll schliesslich ein Angebot der frühen Sprachförderung an zwei Halbtagen pro Woche zur Verfügung stehen. Die Förderung soll in erster Linie in Spielgruppen stattfinden, alternativ ist dies auch in Kindertagesstätten möglich. Der Besuch der Angebote soll für die Kinder freiwillig sein. Die frühe Sprachförderung gehört in den Kompetenzbereich der Gemeinden, damit tragen sie auch die Kosten für das Angebot. Der Kanton übernimmt die Kosten für die Erhebung der Deutschkenntnisse. Die Gemeinden können von den Eltern einen Beitrag gemäss ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Februar 2023. Alle Unterlagen sind unter https://so.ch/regierung/vernehmlassungen/ abrufbar. Die neuen Vorschriften sollen per 1. Januar 2024 in Kraft treten.