Medienmitteilung

Sternenkinder dürfen bestattet werden

  • 13.03.2025

Sogenannte «Sternenkinder» (Tot- und Fehlgeburten) sollen künftig auf einem öffentlichen Friedhof im Kanton bestattet werden können. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Kantonsrates unterstützt eine entsprechende Gesetzesänderung.

Für werdende Eltern gibt es kaum etwas Schrecklicheres: Ihr Kind kommt ohne Lebenszeichen zur Welt. Fehl- und Totgeburten werden umgangssprachlich als Sternenkinder bezeichnet. Den Eltern kann es bei der Trauerbewältigung helfen, wenn sie ihr Kind auf einem Friedhof bestatten. Das kantonale Sozialgesetz soll um einen Artikel ergänzt werden, der Sternenkindern das Recht auf Bestattung gibt. Die Sozial und Gesundheitskommission (SOGEKO) befürwortet diese Gesetzesanpassung und genehmigt sie einstimmig.

Effizienzsteigerung bei der Revidierung von Gemeinderechnungen

Das Amt für Gemeinden revidiert die Jahresrechnungen der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden zirka alle vier Jahre. Dabei werden die Jahresrechnungen detailliert überprüft. Die Anforderungen an die Revisionsorgane wurden in den letzten Jahren angehoben. Dadurch ist die Qualität der Revisionen, die durch die Gemeinden veranlasst werden, klar gesteigert worden. Ein fraktionsübergreifender Auftrag fordert nun, die kantonale Gesetzgebung so anzupassen, dass der Kanton die Gemeinderechnungen nur noch auf die relevanten Zahlen für die entsprechenden Finanzausgleiche überprüft. Zudem ist der Prüfungsintervall für Sonderprüfungen auf mindestens sechs Jahre zu erhöhen. Durch den geringeren Prüfungsaufwand sind die Gebühren entsprechend zu senken. Die Kommission hat den Vorstoss mit einem geänderten Wortlaut erheblich erklärt. Demnach soll das Gemeindegesetz so angepasst werden, dass die Eckwerte der Prüfungshandlungen des Amtes für Gemeinden betreffend Genehmigung der Jahresrechnungen nach Kriterien der Verhältnismässigkeit durch den Regierungsrat periodisch beschlossen werden.

Zusätzlich liessen sich die Kommissionsangehörigen über den Bericht Aussensicht zur aktuellen Situation der Solothurner Spitäler AG (soH AG) informieren.