Der Regierungsrat hat am 20. Dezember 2024 den Massnahmenplan 2024 verabschiedet. Dabei steht in mehreren Departementen auch der kantonale Gebührentarif im Zentrum: Die aktuellen Gebührenansätze wurden seit mehreren Jahren nicht verändert und vermögen den Aufwand der Behörden für den Vollzug nicht mehr zu decken. Die neuen, höheren Ansätze orientieren sich am tatsächlichen Aufwand und entsprechen den Ansätzen der anderen Kantone.
Im Departement des Inneren (DDI) betreffen die Änderungen des Gebührentarifs unter anderem die Bereiche Gesundheit, Polizei, Soziales, Vollstreckungen und Hundewesen:
- Beanstandungen von Lebensmittelbetrieben, Alkohol- und Tabaktestkäufe, Bewilligungen (Gesundheitsamt)
- Nutzungsgebühr für Alarmanlagen und Gebühren für das Auslösen von Fehlalarmen (Kantonspolizei)
- Validierung von Vorsorgeaufträgen, Genehmigung von Unterhaltsverträgen (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden)
- Vollstreckungen von Verfügungen, Entscheiden oder Urteilen, Anordnungen von Massnahmen gemäss Hundegesetz (Oberämter)
Mit der Änderung des kantonalen Gebührentarifs werden seitens des DDI jährliche Mehreinnahmen des Kantons von ungefähr 209’000 Franken erwartet.
Mehreinnahmen auch bei Bildung, Umwelt und Raumplanung
Ebenso wird im Zuge der Änderungen des Gebührentarifs eine Massnahme im Verantwortungsbereich des Departements für Bildung und Kultur (DBK) aus dem Massnahmenplan 2024 umgesetzt: die Einführung einer Prüfungsgebühr für den Abschluss im Gymnasium, der Fachmittelschule und der Fachmaturität Pädagogik. Man geht von voraussichtlichen Mehreinnahmen in der Höhe von 120'000 Franken aus.
Und auch im Geschäftskreis des Bau- und Justizdepartementes (BJD) wird der Gebührentarif angepasst. Es sind insbesondere die punktuelle Erhöhung bestehender sowie die Schaffung einer neuen Gebühr vorgesehen. Konkret davon betroffen sind das Amt für Raumplanung und das Amt für Umwelt. Aufgrund der Anpassungen wird im Geschäftsfeld des Amtes für Raumplanung eine Verbesserung der Einnahmen von 159'000 Franken pro Jahr erwartet. Im Geschäftsfeld des Amtes für Umwelt beträgt die erwartete Verbesserung der Einnahmen 1'770'000 Franken pro Jahr, davon werden 1'670'000 Franken innerhalb der zweckgebundenen Finanzierung Wasserwirtschaft und Altlasten erwartet.
Einen Teil der Massnahmen aus dem Massnahmenplan 2024 hat der Kantonsrat definitiv zu beschliessen. Dazu zählen auch die vorliegenden punktuellen Anpassungen im kantonalen Gebührentarif. Die neuen Regelungen sollen per 1. Januar 2026 in Kraft treten.