Medienmitteilung

Mehrheitliche Zustimmung zu Anpassungen im Landwirtschaftsbereich

  • 29.04.2025

Der Bund will die pflanzliche Produktion stärken und bei der Tierzucht vermehrt auf Nachhaltigkeit setzen. Die geplanten Anpassungen sollen per Anfang 2026 in Kraft treten. Der Regierungsrat ist mehrheitlich damit einverstanden.

Der Bund plant im Landwirtschaftsbereich Anpassungen, die ab Anfang nächsten Jahres in Kraft treten sollen. So soll mit dem nun vorgelegten Verordnungspaket unter anderem der Einzelkulturbeitrag für Saatgut von wichtigen Kulturpflanzen (z. B. Kartoffeln, Futtergräser) erhöht werden. Dies, um den Anbau von Saat- und Pflanzgut wirtschaftlicher zu machen und die Versorgung sicherzustellen. Der Regierungsrat beurteilt dieses Vorhaben als Schritt in die richtige Richtung. Angesichts der fundamentalen Bedeutung des Saatgutes für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion schlägt er vor, die Förderung des Anbaus von Saat- und Pflanzgut auf weitere Kulturen auszudehnen. Dazu zählen unter anderem Gemüse und die Produktion von Steckzwiebeln; letztere stellt eine regionale Spezialität im Solothurner Gäu dar.

Weiter will der Bund mit einer neuen Verordnung die Voraussetzungen schaffen, damit Massnahmen gegen jene Schadorganismen, welche nicht als besonders gefährliche Schadorganismen (bgSO) eingestuft sind, über die Kantone hinweg koordiniert werden. Es geht unter anderen um das Erdmandelgras oder den Maiswurzelbohrer. Der Regierungsrat begrüsst die entsprechenden Bestimmungen ausdrücklich, denn damit werden zwei langjährige Forderungen der Kantone aufgenommen:

  • Gegen Schadorganismen regional koordinierte Bekämpfungsmassnahmen ergreifen zu können;
  • Mit dem Einsatz von Gegenspielern der Schadorganismen auf Methoden der biologischen Schädlingsbekämpfung zurückgreifen zu können.

Im Gegensatz zum Bund geht der Regierungsrat allerdings von einem deutlich höheren Aufwand für die Kantone aus. Er verlangt deshalb, dass sich der Bund wie bei anderen Schädlingen, zum Beispiel dem Japankäfer, an den Überwachungs- und Bekämpfungskosten beteiligt.