Am 1. Oktober 2024 beginnt schweizweit die obligatorische Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen. Die Solothurner Schafhalterinnen und Schafhalter wurden vom Veterinärdienst zu je einer Informationsveranstaltung in Breitenbach sowie in Riedholz eingeladen, bei der sie sich über den Ablauf der Bekämpfung informieren können.
Im Rahmen der Bekämpfung muss jeder schafhaltende Betrieb zwischen Oktober 2024 und März 2025 seine Tiere beproben lassen. Dies gilt auch für bereits getestete oder sanierte Herden. Die Probenahmen werden jährlich bis zum Winter 2028/2029 wiederholt. Gesunde Herden unterliegen keinen Auflagen, während in befallenen Herden die Moderhinke bekämpft wird und in dieser Zeit Auflagen beim Tierverkehr bestehen.
Weitere Informationen zum genauen Ablauf der Probenahmen und zur Sanierung eines erkrankten Bestandes werden an den Informationsveranstaltungen und anschliessend auf der Webseite des Amtes für Landwirtschaft (alw.so.ch) bekanntgegeben.
Die Informationsanlässe finden am 13. August 2024 am Bildungszentrum Wallierhof in Riedholz und am 22. August 2024 im Gemeindesaal in Breitenbach statt. Start ist jeweils um 19.30 Uhr. Schafhalterinnen und Schafhalter, die keine Einladung erhalten haben, können sich nachträglich bis spätestens am 7. August 2024 auf der Webseite des Amtes für Landwirtschaft anmelden.
Moderhinke
Die Moderhinke ist eine ansteckende Klauenerkrankung bei Schafen, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie kann bekämpft werden mittels Hygienemassnahmen (sogenannte Biosicherheit), regelmässigem Klauenschnitt und Klauenbäder. Ab Oktober 2024 wird die Bekämpfung der Moderhinke beim Schaf in der gesamten Schweiz verpflichtend vorgeschrieben.