Medienmitteilung

Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen

  • 09.12.2024

Bauern und Bäuerinnen sollen künftig wieder besseren Zugang zu modernen Pflanzenschutzmitteln erhalten. Neu sollen in den Nachbarländern sowie in Belgien und den Niederlanden zugelassene Pflanzenschutzmittel mit einem vereinfachten Verfahren bewilligt werden. Der Regierungsrat stuft die Risiken als gering ein und stimmt den geplanten Änderungen im Grundsatz zu.

Hintergrund: Vielen Pflanzenschutzmitteln wurde in den vergangenen Jahren die Bewilligung entzogen. Dem gegenüber wurden in der Schweiz keine neuen, wesentlichen Mittel mehr zugelassen. Entsprechend fehlen in der Schweiz zunehmend Pflanzenschutzmittel für den wirksamen Schutz von Kulturen und zur Verhinderung von Resistenzen.

Gerade das regnerische Jahr 2024 offenbarte die grossen Herausforderungen beim Schutz von Kulturpflanzen: Ohne wirksame Mittel gegen Pilzkrankheiten hätten nur wenig Kartoffeln und Äpfel geerntet werden können. Kulturen wie Raps, Kartoffeln, Gemüse und Obst können ohne Pflanzenschutzmittel kaum angebaut werden.

Um der Schweizer Landwirtschaft wieder eine breitere Palette von modernen und wirksamen Pflanzenschutzmitteln verfügbar zu machen, schlägt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates mit einer Änderung im Landwirtschaftsgesetz ein vereinfachtes Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln vor. Damit sollen Pflanzenschutzmittel, die in den Nachbarländern der Schweiz sowie in Belgien und den Niederlanden zugelassen sind, für den Schutz der Kulturen in der Schweiz rascher verfügbar sein.

Mit der faktischen Übernahme von Zulassungen der erwähnten Länder sind Befürchtungen verbunden, dass in der Schweiz das Schutzniveau gegenüber Mensch, Tier und Umwelt sinken könnte. Der Regierungsrat nimmt diese Bedenken ernst. Er ist jedoch der Ansicht, dass das strenge Zulassungsverfahren  der EU ein ausreichendes Schutzniveau bietet. Er verweist zudem darauf, dass in besonders sensiblen Bereichen wie dem Schutz der Gewässer die Schweiz weiterhin eine eigene Beurteilung vornimmt. In Anbetracht dessen überwiegen für den Regierungsrat die Interessen eines wirksamen Schutzes der Kulturen gegenüber dem Mehrwert eines vollständig eigenen Zulassungsverfahrens, und er stimmt deshalb der geplanten Gesetzesänderung zu.