Medienmitteilung

Öffentliches Beschaffungswesen: Neue Rechtsgrundlagen

  • 31.05.2022

Am 1. Juli 2022 tritt im Kanton Solothurn das neue Beschaffungsrecht in Kraft. Es gilt für die öffentlichen Beschaffungen auf Stufe Kanton und Gemeinden und ist weitgehend mit dem Recht der übrigen Kantone und des Bundes vereinheitlicht. Ein neuer Leitfaden soll die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen.

Das neue Beschaffungsrecht gilt im Kanton Solothurn ab dem 1. Juli und bringt unter anderem folgende Neuerungen:

  • Der Qualitätswettbewerb sowie die Nachhaltigkeit sollen bei öffentlichen Beschaffungen gestärkt werden.
  • Die vom Bund und den Kantonen betriebene Internetplattform simap.ch löst das kantonale Amtsblatt als Publikationsorgan für Ausschreibungen ab.
  • Die Beschwerdefrist für die Anfechtung von Zuschlagsentscheiden und anderen Verfügungen in Vergabeverfahren verdoppelt sich von bisher 10 auf neu 20 Tage.

Als Umsetzungshilfe für das neue Beschaffungsrecht liegt ein Leitfaden vor. Erarbeitet haben diesen der Verband Solothurner Einwohnergemeinden, der Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn und der Kanton Solothurn in Zusammenarbeit mit dem Kantonal-Solothurnischen Gewerbeverband.Mit dem „Leitfaden für Submissionen in den Gemeinden“ steht den Gemeinden ein Arbeitsinstrument zur Verfügung, welches auf die wichtigsten Fragen Antworten geben soll. Der Leitfaden soll zu einer offenen und transparenten Kommunikation mit Anbietern sowie zur gesetzeskonformen Durchführung von Vergabeverfahren beitragen. Er ist praxisorientiert aufgebaut und enthält zahlreiche Beispiele, Checklisten und weiterführende Links. So unter anderem auf den gesamtschweizerischen Beschaffungsleitfaden TRIAS, welcher zurzeit noch erarbeitet wird und die dazugehörigen Faktenblätter.

Links zum Thema
Der Leitfaden ist auf so.ch, vseg.ch, bwso.ch, sowie kgv-so.ch abrufbar.
Weitere Hilfsmittel sind auf https://bit.ly/3MBgR8z verfügbar.

Weitere Informationen

Das bis jetzt geltende Submissionsgesetz des Kantons Solothurn stammt von 1996. Es regelt im Wesentlichen die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kanton und die Gemeinden. Im gleichen Jahr ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beigetreten. Dieses Konkordat setzt, zusammen mit dem kantonalen Submissionsgesetz und der kantonalen Submissionsverordnung, unter anderem das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) auf der Stufe der Kantone und Gemeinden um.

Ab 2012 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Kantone das neue Konkordat – zusammen mit dem neuen Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen im Rahmen einer «parallelen Harmonisierung des Beschaffungsrechts von Bund und Kantonen» – erarbeitet. Am 31. August 2021 hat der Kantonsrat den Beitritt zum revidierten Konkordat sowie das neue Submissionsgesetz (SubG) beschlossen. Mittlerweile wurde auch die neue Submissionsverordnung (SubV) am 21. Dezember 2021 vom Regierungsrat beschlossen. Das geänderte Recht tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.