Hintergrund: Im räumlichen Leitbild entscheidet die Gemeinde in den Grundzügen, wo in Zukunft der Boden wie genutzt werden soll. Auch die Grenzen des Wachstums werden aufgezeigt. Sie bezieht die Bevölkerung auf geeignete Art und Weise mit ein. Aufbauend auf dem aktualisierten räumlichen Leitbild werden dann die Unterlagen zur Ortsplanungsrevision ausgearbeitet.
Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission UMBAWIKO hat einem fraktionsübergreifenden Auftrag grossmehrheitlich zugestimmt, welcher fordert, dass das räumliche Leitbild zu einem behördenverbindlichen Planungsinstrument weiterentwickelt werden soll. Die Kommission stimmt mit dem Regierungsrat überein, dass ein legitimes Bedürfnis besteht, dass die Bevölkerung in verbindlicher Weise am kommunalen Planungsprozess teilhaben kann – konkret in Form von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Angesichts des Umstands, dass die «Spielregeln» der laufenden Ortsplanungsrevisionen nicht geändert werden sollen, plant der Regierungsrat im Laufe der nächsten Legislatur, dem Kantonsrat eine Vorlage zu einer entsprechenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes zur Beschlussfassung zu unterbreiten.