Am 28. Mai 2025 hat der Bundesrat die von den Kantonen zu erreichende Erwerbsquote für Personen mit Schutzstatus S erneut angepasst. Bis Ende 2025 muss die Hälfte der Personen mit Schutzstatus S, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, erwerbstätig oder in Ausbildung sein. Die entsprechende Quote lag im Kanton Solothurn Ende April bei 42,9 Prozent.
Wirkung erzielt – zusätzliche Anstrengungen nötig
Der Regierungsrat hat heute den Zwischenbericht zu den bisher ergriffenen Massnahmen im Kanton Solothurn zur Kenntnis genommen. Der Zwischenbericht zeigt, dass diese Massnahmen Wirkung entfalten. Über 800 Fördergespräche mit potenziell erwerbsfähigen Personen wurden durchgeführt. Erste Programme wie ein Pilotprojekt der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) oder das Testprogramm «integration.arbeit» verzeichnen gute Vermittlungsquoten. Dennoch bestehen weiterhin Lücken in der Umsetzung. Besonders die konsequente Zuweisung erwerbsfähiger Personen an die RAV erfolgte bislang nicht flächendeckend.
Der Regierungsrat hat darum zusätzliche Massnahmen beschlossen, um bis Ende Jahr eine deutliche Steigerung der Erwerbsquote zu erreichen. Zum einen werden strukturelle Hindernisse in der Arbeitsintegration beseitigt. Der Besuch von Sprachkursen oder die Betreuung von Kindern gelten nicht mehr als Gründe, eine Stellensuche aufzuschieben. Sprachförderung kann parallel zur Erwerbstätigkeit erfolgen und für die Kinderbetreuung sollen passende Lösungen gefunden werden. Gleichzeitig wird das Matching zwischen Stellensuchenden und Betrieben gezielt verbessert, um die passgenaue Besetzung offener Stellen zu fördern. Zum anderen hat der Regierungsrat Klarheit geschaffen, dass die Sozialregionen nach Bundesrecht verpflichtet sind, alle arbeitsfähigen Personen mit Schutzstatus S an die RAV zuzuweisen. Diese haben im Einzelfall zu prüfen, ob und wie eine Vermittlung unterstützt werden kann.
Integration braucht Koordination
Der Regierungsrat ist überzeugt: Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelingt nur im Zusammenspiel aller Beteiligten – von den Sozialregionen über die RAV bis hin zu den Arbeitgebenden. Es braucht dafür nicht neue Instrumente, sondern eine koordinierte, konsequente Umsetzung bestehender Angebote. Ein kantonales Monitoring soll dabei helfen, Wirkung und Fortschritte systematisch zu erfassen und im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) gezielt nachzusteuern.