Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Kanton Solothurn haben am Abstimmungssonntag eine Änderung der kantonalen Verfassung gutgeheissen. Die Änderung wurde nötig, damit die Wahl der Staatsschreiberin oder des Staatsschreibers künftig durch den Regierungsrat erfolgen kann. Zuvor hatte jeweils der Kantonsrat die Wahl für eine Amtsperiode von vier Jahren vorgenommen. Mit der Änderung der Kantonsverfassung wird künftig ebenfalls die Staatsschreiber-Stellvertretung durch den Regierungsrat gewählt.
Für die Verfassungsänderung haben sich 70,73 Prozent der Stimmenden ausgesprochen, der Nein-Stimmenanteil liegt bei 29,27 Prozent. Die Stimmbeteiligung beträgt 39,25 Prozent.
Der Regierungsrat nimmt das heutige Abstimmungsresultat erfreut zur Kenntnis. «Damit wird der Grundsatz der Gewaltenteilung gestärkt, es ist ein weiterer Schritt, die Parlamentsdienste klar von der Staatskanzlei zu trennen, genauso wie vom Parlament gefordert», sagt Regierungsrat und Landammann Peter Hodel. Und weiter: «Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber kann jetzt vollständig die Stabsaufgaben für den Regierungsrat wahrnehmen, und nicht mehr zusätzlich noch für den Kantonsrat. Daher ist es konsequent, dass der Regierungsrat diese Person auswählt und anstellt».
Der amtierende Staatsschreiber Andreas Eng tritt nach dem Ende der vierjährigen Amtsperiode (Ende Juli 2025) nicht mehr an. Der Regierungsrat wird unter Federführung des Landammannes und der Frau Vize-Landammann die Stelle des Staatsschreibers oder der Staatsschreiberin in den nächsten Tagen ausschreiben und somit den Selektionsprozess für die Nachfolge von Andreas Eng starten.
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